Nein zur Forderung nach Deckelung der Gewinnmargen der Mineralölindustrie

„Die Gewinnmargen der Mineralölindustrie deckeln“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/6465(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am Donnerstag, 25. Juni 2026, nach halbstündiger Aussprache abgelehnt hat. Alle übrigen Fraktionen stimmten gegen den Antrag. Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Übergewinne steuerlich erfassen, Preise dämpfen und Krisenlasten gerecht verteilen“ (21/6649(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde hingegen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Abgelehnter Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke wollte mit ihrem Antrag die Gewinnmargen der Ölkonzerne begrenzen. Sie forderte die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Preis- und Kostenkontrolle über die Beschaffungs-, Raffinerie-, Transport- und Vertriebskosten, Ein- und Verkaufspreise der Mineralölkonzerne sowie einen gesetzlichen Rahmen für einen Preisdeckel bei den Gewinnmargen für Kraftstoff „entlang der Lieferkette von der Raffinerie bis zur Tankstelle“ vorzulegen. Die Antragsteller begründeten ihr Vorhaben mit den „drastisch“ gestiegenen Preisen für Energie „seit Beginn des völkerrechtswidrigen Krieges gegen den Iran“. Diese Preiserhöhungen und -schwankungen gingen über die ohnehin gestiegenen und schwankenden Preise für Rohöl weit hinaus. „Sie sind Ausdruck extrem mächtiger Mineralölkonzerne, die unter den Bedingungen der gegenwärtigen Krise ihre seit jeher bestehende Marktmacht bewusst ausnutzen, um mit Treibstoffen noch mehr zu verdienen als zuvor“, heißt es in dem Antrag. Die Extraprofite der Ölkonzerne aus dem Verkauf von Diesel und Benzin für den Zeitraum März bis Mai 2026 würden allein für Deutschland auf insgesamt rund 2,4 Milliarden Euro geschätzt. Überwiesener Antrag der Grünen Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf für die Einführung einer Übergewinnsteuer als Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer vorlegen, um Übergewinne steuerlich zu erfassen, Preise zu dämpfen und Krisenlasten gerecht zu verteilen, fordern die Grünen in ihrem Antrag (21/6649(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dafür soll ein Steuersatz von mindestens 33 Prozent vorgesehen und ein branchenunabhängiger Anwendungsbereich festlegt werden. Dafür wird eine neue Definition des „Übergewinns“ vorgeschlagen, um eine bestehende Lücke im Steuerrecht zu schließen. Gegenstand der Übergewinnsteuer soll nicht der Gewinn als solcher sein, sondern „die übermäßige Differenz zwischen tatsächlichen Kosten und weitergegebenen Preisen unter oligopolistischen Strukturbedingungen“, wie es in dem Antrag heißt. Damit werde die Übergewinnsteuer genau jenes Verhalten treffen, das volkswirtschaftlich schädlich sei – „nämlich die Ausnutzung von Marktmacht gegenüber der Endverbraucherin und dem Endverbraucher“. „Steigende Energiekosten befeuern die Inflation“ Die geopolitische Ausnahmesituation durch die Sperrung der Straße von Hormus habe auf den globalen Energiemärkten zu drastischen Konsequenzen geführt, heißt es in dem Antrag. Der Rohölpreis sei zeitweise bis auf 118 US-Dollar je Barrel gestiegen. Diese krisenbedingte Preiserhöhung habe für Wirtschaft und Gesellschaft gravierende Auswirkungen: „Steigende Energiekosten befeuern die Inflation, verteuern Güter des täglichen Bedarfs und belasten Bürgerinnen und Bürger, öffentliche Haushalte sowie energieintensive Industriezweige gleichermaßen“, schreiben die Abgeordneten. Berechnungen hätten gezeigt, dass beispielsweise Mineralölkonzerne in Deutschland in den ersten Wochen des Iran-Krieges täglich 21 Millionen Euro Zusatzgewinn eingefahren hätten. Es seien nicht einfach nur erhöhte Einkaufspreise weitergegeben worden, sondern zusätzlich sei noch ein deutlicher Gewinn auf den Preis aufgeschlagen worden. Die Einführung einer Übergewinnsteuer sei geboten, um in Krisenzeiten marktbedingte Fehlverteilungen zu korrigieren, dem Missbrauch von angebotsseitiger Marktmacht entgegenzuwirken, und vor allem einen inflationären Preisschock für Verbraucherinnen und Verbraucher abzuwenden, fordern die Abgeordneten. (hau/25.06.2026)