Antrag fordert Maßnahmen gegen „Sozialleistungsmissbrauch“

Der Bundestag befasst sich am Donnerstag, 25. Juni 2026, erstmals mit einem Antrag der AfD mit dem Titel „Einwanderung in das Sozialsystem und Sozialleistungsmissbrauch stoppen“ (21/6642(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Vorlage soll nach 60-minütiger Aussprache in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden. Antrag der AfD Die Abgeordneten schreiben in dem Antrag: „Ausländische Staatsangehörige, die sich in Deutschland niedergelassen haben, müssen ihren Lebensunterhalt grundsätzlich eigenständig und ohne Rückgriff auf die Solidargemeinschaft sichern können. Steuerfinanzierte Sozialleistungen dürfen unter keinen Umständen Anreize für eine dauerhafte Einwanderung in den Sozialstaat oder eine fortlaufende Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen schaffen.“ Von der Bundesregierung verlangen sie unter anderem dafür zu sorgen, dass erwerbsfähige volljährige Leistungsberechtigte nach sechs Monaten Leistungsbezug grundsätzlich zu zumutbarer, gemeinnütziger Bürgerarbeit verpflichtet werden. Die Erreichbarkeit im Inland müsse als zentrale Leistungsvoraussetzung klargestellt und bei konkreten Anhaltspunkten für eine ungenehmigte Ortsabwesenheit eine sofortige vorläufige Zahlungseinstellung einschließlich der Kosten der Unterkunft bis zur Sachverhaltsklärung ermöglicht werden, so die Fraktion. Ferner soll eine Bezahlkarte für Fälle von Pflichtverletzungen, Missbrauchsverdacht, fehlendem inländischem Konto oder zweckwidrigem Geldtransfer eingeführt werden. Volljährige erwerbsfähige Ausländer aus dem EU-Ausland und aus Drittstaaten sollen grundsätzlich vom Bezug von SGB-II-Leistungen ausgeschlossen werden, soweit sie nicht nachweislich im Rahmen eines erlaubten Aufenthaltes, mindestens zehn Jahren im Falle von Drittstaatsangehörigen und mindestens fünf Jahren im Falle von EU-Ausländern einer existenzsichernden und sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgegangen sind sowie berufsbefähigende Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen können. (che/ste/24.06.2026)