Experten kritisieren Südbonus im Stromversorgungsgesetz
Der Bau und die Standorte für neue Kraftwerke, die im Strom-Versorgungs- und – Kapazitätengesetz (Strom VKG, 21/6279(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6563(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgesehen sind, sind Streitthema in einer öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses am Mittwochmorgen, 24. Juni 2026, gewesen. Die Sachverständigen diskutierten neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Strom VKG auch einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Effiziente Kapazitätsausschreibungen mit Zukunft – Für eine Versorgungssicherheit ohne teuren fossilen Lock-In“ (21/6369(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie den Antrag „Energieversorgung sichern – Bezahlbar, erneuerbar und dezentral“ (21/6360(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke. Beschluss noch vor der Sommerpause geplant Noch vor der Sommerpause soll das Strom VKG, auch Kraftwerksgesetz genannt, vom Bundestag verabschiedet werden. Im Bundeswirtschaftsministerium gilt es als „zentraler Meilenstein für die Stromversorgungssicherheit“. Ziel ist es, den Neubau von Stromkraftwerken auszuschreiben, die immer dann als Reserve einspringen können, wenn Wind- und Solaranlagen nicht genug Strom produzieren. Bislang sieht der Gesetzentwurf den Süden und Westen als Standorte vor, Bundesländer im Norden und Osten drohen leer auszugehen. Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung und Mitglied des Präsidiums beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), betonte, es sei wichtig, dass der Zeitplan eingehalten werde und die ersten Ausschreibungen im Rahmen des Strom VKG noch 2026 starten könnten. Für den Bau eines Gaskraftwerks würden mindestens fünf Jahre veranschlagt, daher dränge die Zeit. „Die ersten Ausschreibungen adressieren also zunächst einen Sockel neuer, steuerbarer Kraftwerke. Das ist nachvollziehbar und keine Abwehr von Technologieoffenheit“, sagte Andreae. Doch sie forderte drei Nachbesserungen beim Gesetz: Zum einen brauche es Investitionssicherheit vor dem Gebotstermin, zweitens sollte auf den vorgesehenen Höchstpreis verzichtet werden. Die Wirtschaftlichkeit der Investitionen sei derzeit nicht gegeben „und deswegen muss hier nachgebessert werden“. Drittens müsse die Akteursvielfalt gesichert werden. Das bedeute, dass man beim Thema Sicherheiten und bei vertraglich vereinbarten Geldstrafen (Pönale) darauf achte, „dass kleinere und mittlere Akteure faktisch nicht ausgeschlossen werden“. Experte: Südbonus muss verbessert werden Felix Fleckenstein, Politischer Referent für Energiepolitik beim Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), sieht die Bevorzugung süddeutscher Regionen beim Bau vor allem der neuen Langzeitkapazitäten, also beim Kraftwerksneubau, kritisch. „Der sogenannte Südbonus muss verbessert werden“, forderte Fleckenstein. Der Zubau solle so ausgestaltet sein, dass „zwei Drittel der neuen Kapazitäten im netztechnischen Süden und ein Drittel im netztechnischen Norden Deutschlands entstehen“. Insbesondere an den ostdeutschen Kohlekraftwerksstandorten müssten ebenfalls neue Kapazitäten entstehen können. „Diese bisherige Leerstelle des Gesetzentwurfs ist strukturpolitisch unvermittelbar und erscheint aus energiewirtschaftlichen Erwägungen nicht sachgerecht“, sagte Fleckenstein. Stefan Kapferer, Vorsitzender der Geschäftsführung bei 50Hertz Transmission, unterstützte diese Forderung. Neue steuerbare Kapazitäten müssten nicht nur in ausreichender Menge, sondern auch an den richtigen Standorten entstehen. „Die Standortverteilung ist keine regionalpolitische Frage, sondern eine Voraussetzung für den auch zukünftig sicheren Netzbetrieb“, sagte Kapferer. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Südbonus greife diesen Gedanken grundsätzlich auf. Neben dem „berechtigten Bedarf“ im netztechnischen Süden müssten auch die systemisch erforderlichen Kapazitäten im netztechnischen Norden „wirksam abgesichert werden“, forderte er. Die vier Übertragungsnetzbetreiber hätten auf Basis von Netzsicherheitsbedarfen eine Zielverteilung ermittelt, dass zwei Drittel der Kapazitäten im Süden und ein Drittel im Norden aufgebaut werden sollten. Kritik an Wettbewerbsbedingungen Dr. Kai Roger Lobo, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU), will, dass sich auch kommunale Unternehmen an den Ausschreibungen für die Kraftwerksprojekten beteiligen können. Es gelte, den Gesetzentwurf dahingehend auszugestalten, dass diese Unternehmen sich „sowohl mit Neubau- und Erweiterungsprojekten als auch mit Bestandsanlagen in einem fairen Wettbewerb an den geplanten Ausschreibungen beteiligen können“, forderte Lobo. Anderenfalls bestehe die Gefahr, dass Zubau und Modernisierung steuerbarer Kraftwerkskapazitäten „überwiegend von wenigen großen Marktteilnehmern“ realisiert würden. Um das zu verhindern, sollten im Gesetz eine Begrenzung der maximalen Zuschlagsmenge pro Bieter eingebaut werden, etwa durch Begrenzung von Gebots- beziehungsweise Zuschlagsvolumina einzelner Anbieter. Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), kritisierte die einseitige Ausrichtung des Kapazitätsmechanismus auf fossile Gaskraftwerke. Dabei stünden bereits alternative Technologien wie die „Batterie, die Pumpspeicher und Elektrolyseur bereit“, sagte Heinen-Esser. Sie forderte, diese Technologien gleichwertig in das Gesetz einzubeziehen und gesetzlich konkrete Transformationspfade für Gaskraftwerke vor 2045 zu verankern. Der Gesetzesentwurf weise bislang erhebliche Leerstellen in der Ausgestaltung des „H2-ready“-Kriteriums für fossile Gaskraftwerke aus. Nach dem derzeitigen Entwurf dürften diese bis Ende 2045 weiterhin mit Erdgas betrieben werden. Diese Regelung berge jedoch die Gefahr, die Dekarbonisierung über die nächsten Jahrzehnte zu verschleppen. Experte befürchtet „technologische und teure Handschellen“ Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer beim Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES), sagte: „Es geht nicht um Speicher gegen Gaskraftwerke, worauf es momentan immer wieder so verkürzt wird, sondern um die Frage, was sichert unsere Versorgung rechtssicher, zukunftsfest und möglichst kostengünstig.“ Es sei wichtig, das zukünftige Energiesystem „rechtssicher und zukunftssicher“ zu gestalten, um auch den Rahmen für die zukünftigen Entwicklungen und zukünftigen Herausforderungen offen zu halten. „Und hier liegt der Hund begraben“, sagte Windelen. Der Gesetzentwurf sehe sogenannte Langzeitausschreibungen vor, „damit legen wir uns gewissermaßen technologische, starre und teure Handschellen an“. Ursache dafür sei nicht eine einzelne Regelung im Gesetz, sondern die Kombination aus den gewählten Kriterien, die kumulativ wirkten, technisch, fachlich nicht notwendig seien und letztlich auch nur für Speicher und neue Technologien gelten würden, „um genau diese, so scheint es, zu verhindern“. Batteriespeicher seien „damit zwar formal zugelassen, praktisch aber letztlich nicht“. Jörg Jasper, Leiter Strategie, Energiewirtschaft und Positionierung – Erzeugung und Gas bei der Energie Baden-Württemberg (EnBW) (Union), widersprach dem und hält es im Hinblick auf die Versorgungssicherheit für „angemessen“, die Ausschreibungen mit Kraftwerken 2026 zu beginnen. Analysen zeigten, dass in den 2030er Jahren die Kapazitäten um weitere fünf Gigawatt ergänzt werden müssten. Er sei zuversichtlich, dass „ausreichend Kapazitäten vorhanden sind, um im Zusammenspiel mit Batterien Versorgungssicherheit bis in die 30er Jahre zu gewährleisten“. Insofern sei das Gesetz „gut dimensioniert“. (nki/24.06.2026)
