Anträge zur Stärkung des ÖPNV beraten
Der Bundestag hat am Freitag, 24. April 2026, über die Lage im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beraten und einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Novellierung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (21/3842) mehrheitlich zurückgewiesen. Gegen die Initiative stimmten die Fraktion CDU/CSU, AfD und SPD. Die Linke votierte für den Antrag. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/5549) zugrunde. Ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel „Förderung emissionsfreier Busantriebe verstetigen“ (21/5492) sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke zur Wiedereinführung des Neun-Euro-Tickets (21/3658) wurden im Anschluss an die Aussprache in den federführenden Verkehrsausschuss überwiesen. Antrag der Grünen zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz novellieren, um Kommunen zu stärken und den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) langfristig abzusichern. Die Abgeordneten verlangten in ihrem abgelehnten Antrag von der Bundesregierung, die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes dauerhaft zu erhöhen und mit einer jährlichen Dynamisierung zu versehen, die sich an der tatsächlichen Preisentwicklung orientiert. Zudem müssten finanzschwache Kommunen bei der Vergabe der Fördermittel priorisiert werden. „Damit wird die Planungssicherheit für Länder und Kommunen gewährleistet und der hohe Bedarf an zusätzlichen Vorhaben abgebildet“, hieß es in dem Antrag. Gefordert wurde außerdem, die Planungskosten von förderfähigen ÖPNV-Infrastrukturprojekten mit dem gleichen Förderanteil wie die Baukosten zu übernehmen sowie die derzeit befristete Förderung der Grunderneuerung von ÖPNV-Infrastruktur zu entfristen, um den langfristigen Erhalt der bestehenden Netze sicherzustellen. Planungskosten seien bisher nur unter bestimmten Bedingungen mit zehn Prozent förderfähig, machte die Fraktion deutlich. Bau von Bahnhöfen und Haltestellen Auch müsse der Bund den Bau und Ausbau von Bahnhöfen, Haltestellen und Umsteigeanlagen zum Erreichen der Klimaziele über das Jahr 2030 hinaus „bis zur tatsächlichen Klimaneutralität des ÖPNV“ fördern. Aktuell sei der Bau und Ausbau von Bahnhöfen, Haltestellen und Umsteigeanlagen zur Erreichung der Klimaziele bis 2030 befristet, schrieben die Abgeordneten. Auf die Förderung von Magnetschwebebahnen sollte hingegen aus Sicht der Grünen verzichtet werden. Diese böten keinen verkehrlichen Mehrwert für den ÖPNV und verhinderten den Ausbau bestehender ÖPNV-Systeme, hieß es zur Begründung. Sie stellten in der Regel isolierte Systeme mit eigenen Netzen dar. Der daraus resultierende Umsteigezwang mache den ÖPNV unattraktiv. Antrag der Grünen zu emissionsfreien Busantrieben In ihrem neuen Antrag fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, die Mittel für die Förderung von Bussen mit emissionsfreien Antrieben deutlich zu erhöhen. Die Mittel müssten in eine gesetzlich verankerte bis 2035 bestehende Förderung überführt werden, um Planungssicherheit für Kommunen und Verkehrsunternehmen zu schaffen, heißt es in ihrem Antrag. Darin plädieren die Abgeordneten dafür, Ladeinfrastruktur in Betriebshöfen als förderfähige Maßnahme ins Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) aufzunehmen, „um den Verkehrsunternehmen den initialen Schritt zu emissionsfreien Bussen zu ermöglichen“. Verlangt wird zudem, gesetzliche Hürden bei der Errichtung von Netzanschlüssen für Ladeinfrastruktur auf Betriebshöfen zügig abzubauen. Baugenehmigungen für Ladeinfrastruktur müssten beschleunigt, vereinheitlicht und priorisiert werden, heißt es. Die bisherigen Förderaufrufe hätten vielen Verkehrsunternehmen den Einstieg in die E-Mobilität ermöglicht, schreibt die Fraktion. Eine Förderung, die nur auf die Fahrzeuge abziele, reiche aber nicht aus, um die mit dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz geforderten Elektrifizierungsquoten zu erreichen. Besonders für kleinere Verkehrsbetriebe sei der erste Elektrobus am schwierigsten zu beschaffen, „da mit ihm auch die Ladeinfrastruktur und der Netzanschluss dafür errichtet werden müssen“. Hier seien die Unternehmen dringend auf Unterstützung angewiesen. Die angespannte finanzielle Situation der Kommunen führe jedoch dazu, dass der Umstieg auf saubere Fahrzeuge verzögert werde und die Verkehrsbetriebe wegen mangelnder Planungssicherheit nicht investieren könnten, heißt es in dem Antrag. Antrag der Linken für Neun-Euro-Ticket Die Fraktion Die Linke fordert, das Neun-Euro-Ticket im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wieder einzuführen und unbefristet zu verstetigen. Für Schülerinnen und Schüler, Azubis, Studierende sowie Seniorinnen und Senioren solle ein Null-Euro-Ticket eingeführt werden, heißt es in dem entsprechenden Antrag. Die Bundesregierung wird außerdem aufgefordert, in der zweiten Jahreshälfte 2026 dem Bundestag ein mit den Ländern abgestimmtes Konzept zur sukzessiven Angebotsausweitung, insbesondere in den städtischen Randbereichen und im ländlichen Raum vorzulegen. Ziel dessen müssten eine Verdopplung der Fahrgäste im ÖPNV bis 2030, eine Mobilitätsgarantie im ländlichen Raum und dauerhaft niedrigere Preise im ÖPNV, „perspektivisch hin zum bundesweiten Nulltarif“, sein. (hau/ste/24.04.2026)
