Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets“ (21/5440) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige erste Lesung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit ihrem Gesetzentwurf will die Regierung das Gasleitungsnetz in Deutschland umbauen und die Infrastruktur für Wasserstoff neu regeln. Es bilde die Grundlage für die EU-konforme Modernisierung der Gas- und Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland. Damit solle Wasserstoff künftig einen regulierten Netzzugang analog zum Gassektor erhalten, was bedeutet, dass Betreiber den Anschluss und Zugang zu ihren Leitungen gewähren müssen. Gaslieferanten müssen künftig ausweisen, ob sie erneuerbare, kohlenstoffarme oder fossile Gase liefern. Das gilt auch für Wasserstoff. Herkunftsnachweise sollen sicherstellen, dass Angaben zum Energieträgermix korrekt sind. Als ein zentrales Element der Reform gilt die neue Pflicht zu sogenannten Verteilernetzentwicklungsplänen. Damit soll die Netzplanung künftig stärker an dem tatsächlichen örtlichen Bedarf ausgerichtet werden. Netzbetreiber sollen diese Pläne gemeinsam mit Kommunen und Landesbehörden erarbeiten. Die Bundesregierung will so vermeiden, dass Gasnetze zu schnell stillgelegt werden. Keine Pflicht zum Rückbau Der Entwurf schreibt ausdrücklich keine Pflicht zum Rückbau vor. Stattdessen sollen bestehende Leitungen weiter genutzt oder auf Wasserstoff umgerüstet werden können. Nur wenn eine Nutzung dauerhaft entfällt und keine andere Verwendung möglich ist, sollen Leitungen rückgebaut werden. Außerdem sieht die Reform eine stärkere Verantwortung der Kommunen für die Netzplanung vor. Die Verteilernetzentwicklungspläne müssen von den Ländern oder der Bundesnetzagentur geprüft und genehmigt werden. So soll sichergestellt werden, dass die Netzplanung stärker als bisher mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt wird. Ziel des Gesetzentwurfes ist laut Regierung die Umsetzung der wesentlichen Vorgaben der EU-Richtlinie 2024/1788 im Energiewirtschaftsgesetz und – soweit erforderlich – die Anpassung des nationalen Energiewirtschaftsrechts an die Vorgaben der EU-Verordnung 2024/1789. Er diene dazu, Planungssicherheit zu schaffen, indem ein Rechtsrahmen für künftige Investitionen in Wasserstoffinfrastrukturen geschaffen und der bestehende Rechtsrahmen für Erdgasinfrastrukturen überarbeitet werde. „Damit wird ein Beitrag geleistet für die vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele erforderliche Weiterentwicklung und Transformation der Energieversorgungsnetze“, heißt es. Gasfernleitungen und Wasserstofftransportnetze Der Entwurf umfasst unter anderem Regelungen zur integrierten Netzentwicklungsplanung für Gasfernleitungen und Wasserstofftransportnetze, die Einführung einer Netzentwicklungsplanung für Wasserstoffverteilernetze sowie von Planungsinstrumenten für die Transformation der Gasnetze auf Verteilernetzebene. Ebenso enthalten sind Vorgaben zur Zertifizierung auf Wasserstofftransportnetzebene, zur Entflechtung im Wasserstoffbereich, zur Regulierung des Netzzugangs zu Wasserstoffnetzen, des Netzanschlusses an Wasserstoff- und Erdgasnetze, einschließlich des Zugangs zu Wasserstoffspeichern und Wasserstoffterminals, zur Regulierung der Netzentgelte für Gas und Wasserstoff, zu den Aufgaben der Betreiber von Wasserstoffnetzen, Wasserstoffspeichern und Wasserstoffterminals, Vorgaben für die Überwachung durch die Regulierungsbehörden im Wasserstoffbereich sowie Regelungen zur Gas- und Wasserstoff Kennzeichnung im Rahmen von Versorgungsverträgen. (nki/hau/23.04.2026)
