Forderung nach „zeitnahen Arztterminen für alle“
„Zeitnahe Arzttermine für alle ermöglichen – Gute ambulante Versorgung flächendeckend gewährleisten“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/4835), den der Bundestag am Freitag, 17. April 2026, erstmals debattiert. Er soll nach einer 30-minütigen Aussprache dem federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der Linksfraktion Die Abgeordneten fordern zeitnahe Arzttermine für alle Versicherten und eine gute flächendeckende ambulante Versorgung. Das 2019 beschlossene Terminservice- und Versorgungsverbesserungsgesetz (TSVG) habe gesetzlich Versicherten genauso schnell Arzttermine gewährleisten sollen wie Privatversicherten, heißt es in dem Antrag. Tatsächlich habe sich für gesetzlich Versicherte die durchschnittliche Wartezeit auf Facharzttermine nicht verkürzt, sondern sogar verlängert. Gleichzeitig seien die jährlichen Mehrausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für extrabudgetär vergütete Leistungen, die mit dem TSVG eingeführt wurden, rasant gestiegen. So seien laut Bundesrechnungshof (BRH) bis Mitte 2024 bereits 2,9 Milliarden Euro verschwendet worden, da die zusätzlichen Honorare keinen positiven Effekt auf die Versorgungsqualität hätten. Im ambulanten Bereich müssten sich Patienten selbst darum kümmern, dass sie notwendige Leistungen auch erhalten, schreibt die Linksfraktion. Es gebe keine Behandlungspfade, keine Koordinierung und demnach keine Gewährleistung, dass Patienten benötigte ärztliche Verordnungen in Anspruch nehmen könnten. Die Wartezeit entscheide erheblich mit darüber, ob Behandlungen stattfänden oder nicht. Die Abgeordneten fordern, dass bei der Terminvergabe der Versicherungsstatus (gesetzlich oder privat) grundsätzlich nicht mehr abgefragt werden dürfe. Für die Behandlung der Versicherten solle so bald wie möglich eine einheitliche Gebührenordnung eingeführt werden, sodass Anreize für die bevorzugte Terminvergabe an Privatversicherte und die unterschiedliche Versorgungsqualität minimiert würden. Ferner sollten alle extrabudgetären Vergütungsleistungen des TSVG auf ihren Nutzen hin überprüft werden, heißt es in dem Antrag. (pk/hau/30.03.2026)
