Klimaschutz im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte
Der Klimaschutz steht im Mittelpunkt einer einstündigen Bundestagsdebatte am Freitag, 27. März 2026. Abschließend beraten und abgestimmt wird über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts – Ein Klima-Turbo für Deutschland“ (21/4271). Dazu liegt den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vor (21/4890). Erstmals beraten wird zudem der Antrag der Grünen mit dem Titel „Klimaschutzprogramm als Entlastungsprogramm“ (21/4951). Er soll anschließend dem federführenden Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur weiteren Beratung überwiesen werden. Abzustimmender Antrag der Grünen Die Fraktion fordert einen „Klima-Turbo für Deutschland“. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 29. Januar die bisherigen Maßnahmen als zu unzureichend beurteilt hatte, um die gesetzlichen Klimaschutzziele zu erreichen, dringen die Abgeordneten in ihrem Antrag (21/4271) auf Nachbesserungen. Sie fordern die Bundesregierung auf, ein Klimaschutzprogramm 2026 vorzulegen, das die gesetzlichen Klimaziele für die Jahre 2030 und 2040 einhält. Dazu solle zuerst der Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent beschleunigt werden. Die Bundesregierung müsse Planungssicherheit für Investitionen gewährleisten und Netze und Speicher zügig ausbauen, heißt es im Antrag. Zudem verlangen die Abgeordneten, das sogenannte Netzpaket wegen seiner „verheerenden Wirkung auf den Fortschritt der Energiewende“ zurückzuziehen. Regeln für erneuerbare Wärme und energetische Sanierung Darüber hinaus dringen die Grünen mit Blick auf die Industrie auf „verlässliche Rahmenbedingungen für Klimaneutralität“. Grüne Leitmärkte sollten dazu gestärkt, Klimaschutzverträge ausgebaut und marktwirtschaftliche Instrumente wie der Emissionshandel „wirksam und fair ausgestaltet“ werden. Im Gebäudesektor soll das Klimaschutzprogramm nach dem Willen der Grünen „klare und stabile Regeln“ für erneuerbare Wärme und energetische Sanierung schaffen. Insbesondere solle die 65-Prozent-Regel für erneuerbares Heizen im Gebäudeenergiegesetz beibehalten werden, heißt es im Antrag. Bestehende Förderprogramme sollen verlässlich weiterfinanziert und sozial ausgestaltet werden. Zudem soll die Europäische Gebäuderichtlinie fristgerecht bis Ende Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden, verlangen die Grünen. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf eine klimafreundliche Mobilität, etwa durch ein günstigeres Deutschlandticket, die Absicherung des natürlichen Klimaschutzes und den Abbau klima- und umweltschädlicher Steuervergünstigungen und Subventionen. (sas/hau/25.03.2026)
