Digitalisierung von Führer­scheinen und zur Parkraum­kontrolle eingeführt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. März 2026, das Straßenverkehrsgesetz novelliert. Der dazu von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf (21/3505) wurde in einer vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Damit sollen Rechtsgrundlagen im Straßenverkehrsrecht für die Digitalisierung der Führerscheine und Fahrzeugpapiere, für eine digitale Parkraumkontrolle sowie für einen digitalen Datenaustausch in der Verwaltung geschaffen werden. Mit der Abstimmung wurde eine Entschließung bei Enthaltung der AfD angenommen, um die Grundlagen für weitere Änderungen im Bereich des Straßenverkehrsrechts zu schaffen. Der Abstimmung im Plenum lagen eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/4979) und ein Bericht gemäß § 96 der Geschäftsordnung des Haushaltsausschusses (21/4982) zugrunde. Ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dem Regierungsentwurf vorgelegter Änderungsantrag (21/4986) und ein von der Fraktion Die Linke vorgelegter Entschließungsantrag (21/4987) wurden hingegen abgelehnt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzentwurf dient laut Bundesregierung auch dem Bürokratieabbau durch die Vereinfachung von Abläufen und Regeln sowie durch zeitgemäße digitale Leistungen und durch den Zugang zu Daten in der Verwaltung. Nicht zuletzt trage das Gesetz Beiträge zum Innovationsstandort für autonomes Fahren sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei, heißt es in der Vorlage. Geplant ist, die bisherige partielle Rechtsgrundlage im Straßenverkehrsgesetz für eine temporäre digitale Zulassungsbescheinigung zu einer allgemeinen Regelung auszubauen. Ferner sollen die Rechtsgrundlagen zur Einführung des digitalen Führerscheins „als ergänzendes elektronisches Dokument zum Kartenführerschein“ geschaffen werden. Der Verkehrsausschuss hat am 25. März 2026 auf Antrag der Koalitionsfraktionen Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Damit wird der Personenkreis für Bewohnerparkausweise im Gesetzestext näher definiert. So sollen Parkausweise nicht nur den Anwohnern und gebietsansässigen Betrieben oder Institutionen ausgestellt werden können, sondern auch Personengruppen mit einem besonderen gebietsübergreifendem Parkraumbedarf, wie beispielsweise Handwerker oder ambulante Pflegedienste. Effektivere Parkraumkontrollen Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll die Effektivität von Parkraumkontrollen durch den Einsatz digitaler Mittel gesteigert werden. „Es wird eine fokussierte Rechtsgrundlage für die digitale Parkraumkontrolle geschaffen, um den Kommunen hier vertretbaren Handlungsspielraum zu geben“, heißt es im Entwurf. Weiterhin soll eine formell-gesetzliche Grundlage im Sinne der Datenschutzgrundverordnung geschaffen werden, damit das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Auskünfte aus den von ihm geführten Datenbanken anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) erteilen kann. Um den sogenannten Punktehandel zu verhindern, also die Täuschung von Behörden über Beteiligte an mit Punkten bewehrten Verkehrsverstößen, soll ein Bußgeldtatbestand geschaffen werden, der bereits das gewerbsmäßige Angebot einer solchen Täuschung der Behörden sanktioniert. Damit will die Regierung verhindern, dass von Ermittlungen wegen solcher Verkehrsverstöße abgelenkt wird. (aw/26.03.2026)