Anträge zu Gewalt an Schulen und „religiösem Zwang“ debattiert

Die AfD-Fraktion will „Gewalt und andere Formen schwerwiegender Übergriffe an Schulen systematisch erfassen, untersuchen und durch geeignete Maßnahmen verhindern“ (21/4940). Ein so betitelter Antrag ist am Donnerstag, 26. März 2026, erstmals im Bundestag beraten worden. Auf der Tagesordnung stand zudem ein AfD-Antrag mit dem Titel „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor religiösem Zwang, Mobbing und gruppendynamischen Druck stärken – Auch Konversionsdruck wirksam begegnen“ (21/4941) ein. Beide Vorlagen überwiesen die Abgeordneten nach der Debatte an die Ausschüsse. Der erste Antrag soll im Innenausschuss, der zweite im Bildungsausschuss federführend beraten werden. Erster Antrag der AfD In ihrem ersten Antrag kritisiert die AfD, dass die Regierung über kein klares Lagebild verfüge, keine Ursachenforschung betreibe und auf Präventions- und Nachsorgeprogramme verweise, die angesichts der steigenden Zahlen an Gewaltvorfällen an Schulen nicht ausreichend seien. Die AfD fordert deshalb von der Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit den Ländern ein Programm aufzulegen, das sich an das Programm Polizeiliche Kriminalprävention anlehnt, mit dessen Hilfe ein umfassendes Lagebild der Vorfälle an Schulen auch unterhalb der Schwelle der in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Straftaten erstellt werden kann. Außerdem sollen sozialwissenschaftliche Studien gefördert werden, die sich mit der Ursachenforschung verschiedener Formen von Gewalt an Schulen befassen und erforschen, welche Gewaltformen mit welchen Faktoren unter welchen Konstellationen vermehrt auftreten. Darin solle auch ein möglicher Zusammenhang von Migration und Gewalt untersucht werden, schreibt die Fraktion. In einem letzten Punkt fordert sie, auf Basis dieser Studien Handlungskonzepte gegen Gewalt an Schulen zu erarbeiten. Zweiter Antrag der AfD In ihrem zweiten Antrag schreiben die Abgeordneten, religiöse oder weltanschauliche Erziehung finde ihre verfassungsrechtliche Grenze dort, wo Kinder und Jugendliche durch sozialen, religiösen oder gruppendynamischen Druck in ihrer individuellen Freiheit, ihrer körperlichen oder seelischen Unversehrtheit oder ihrer gleichberechtigten Teilhabe am schulischen und gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt werden. Die Fraktion fordert von der Bundesregierung unter anderem, in der Kultusministerkonferenz auf die Bundesländer einzuwirken, um bundeseinheitliche Leitlinien zu entwickeln, die öffentlichen Einrichtungen – insbesondere Schulen, Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen – eine rechtssichere Orientierung im Umgang mit religiösem Zwang, Mobbing und informellen Parallelstrukturen geben. Ferner müssten durch die Kultusminister Handlungsstandards formuliert werden, die sicherstellen, dass betroffene Kinder und Jugendliche frühzeitig geschützt werden, Lehrkräfte und pädagogisches Personal rechtssicher intervenieren können und staatliche Einrichtungen nicht in „informelle Macht- oder Druckstrukturen“ eingebunden werden. (che/hau/26.03.2026)