Sozialverbände begrüßen Vorstoß für Stärkung der Patientenrechte

Sozialverbände begrüßen den Vorstoß der Grünen-Fraktion, die Patientenrechte zu stärken. Im Vergleich etwa zu Ärzten seien Patienten bei Behandlungsfehlern meist in der schwächeren Position, argumentierten die Verbände in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Antrag (21/3796) der Fraktion. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch, 25. März 2026, in der Anhörung und in schriftlichen Stellungnahmen. Sozialverband sieht „strukturelle Beweisnot“ Der Sozialverband Deutschland (SoVD) erklärte, im Arzthaftungsprozess befänden sich Patienten regelmäßig in einer strukturell unterlegenen Position. Ihnen fehle medizinisches Fachwissen und Einblick in den Behandlungsverlauf, während die Behandelnden über umfassendes Wissen und Dokumentation verfügten. Gerade beim Nachweis der Kausalität zwischen Behandlungsfehler und Schaden bestehe häufig eine strukturelle Beweisnot. Nötig sei daher eine Korrektur hin zu einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für den Ursachenzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden. Ähnlich argumentierte die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Selbsthilfe, die eine substanzielle Stärkung der Patientenrechte in einem immer komplexer werdenden Gesundheitswesen fordert. Es sei dringend erforderlich, die Regelungen des Behandlungsvertrages an andere Vertragsarten anzupassen, zumal das Arzt-Patienten-Verhältnis durch eine hohe Vulnerabilität der Patientenseite gekennzeichnet sei. Der Arzt habe einen enormen Wissens- und Informationsvorsprung, der sogar eine Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität von Fehler und Schaden rechtfertigen würde. Ein Vertreter der BAG sprach in der Anhörung von einem „Hürdenlauf“ der Betroffenen, denen im Prozessverlauf nicht selten „die Luft“ ausgehe. Komplexität der Verfahren in der Praxis Die Bundesärztekammer (BÄK) äußerte sich hingegen skeptisch zu dem Antrag. Beim Thema Patientenrechte liege der Fokus schnell bei der Frage der Arzthaftung. Eine nachträgliche Entschädigung könne jedoch keinen Fehler rückgängig machen. Priorität sollte daher sein, dass möglichst wenig Fehler passieren. Daher stünden Änderungen in den Rahmenbedingungen für die bestmögliche Prävention, etwa eine adäquate Personalausstattung und IT-Infrastruktur, der Abbau von Bürokratie oder die Finanzierung von Dolmetscherkosten. Dies würde Kapazitäten bei Ärzten schaffen. Die Forderungen im Antrag führten größtenteils nicht zu einer Verbesserung für Patienten und erschienen teils deklaratorisch. Mehrere Rechtsexperten erläuterten in der Anhörung die Komplexität solcher Verfahren in der Praxis. Der Medizinrechtler Jörg Heynemann sagte, im Haftungsprozess könne der Sachverhalt oft nicht gut ermittelt werden. Viel hänge von der subjektiven Sichtweise der Gutachter ab. Zudem fänden Gerichte in der Praxis oft keine geeigneten Sachverständigen, daher zögen sich Verfahren in die Länge. Eine Beweismaßreduktion auf die überwiegende Wahrscheinlichkeit wäre seiner Ansicht nach grundsätzlich sinnvoll, soweit dies den Kausalzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden für den Patienten begründe. Es sei schon eine riesige Hürde, den Behandlungsfehler zu beweisen. An der Frage der Kausalität scheitern nach seinen Angaben 70 bis 80 Prozent der Fälle mit einfachen Behandlungsfehlern. Experte: Gefahr der Defensivmedizin Nach Ansicht des Medizinrechtsexperten Prof. Dr. Christian Katzenmeier von der Universität Köln wäre die Beweismaßreduktion der falsche Weg. Das Beweismaß der überwiegenden Wahrscheinlichkeit würde zu einer großen Unsicherheit in der richterlichen Feststellung führen. Es sei zu befürchten, dass eine Verpflichtung des Arztes zum Ersatz von Schäden, die er nicht sicher, sondern nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit verursacht habe, zu einer Ausuferung der materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen führe. Das Resultat einer Beweismaßreduzierung im Arzthaftungsprozess wäre eine weitere Haftungsverschärfung und Schadenverlagerung auf die Behandlungsseite, für die jede Rechtfertigung fehle. Schon heute drohe die Gefahr einer Defensivmedizin. Der Bogen dürfe nicht überspannt werden. (pk/25.03.2026)