Bundestag debattiert über Schutz von Natur, Klima und Zivilgesellschaft
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Einschränkungen im Klima- und Naturschutz sowie bei den Rechten der Zivilgesellschaft verhindern. In einem entsprechenden Antrag (21/4757), der am Freitag, 20. März 2026, erstmals auf der Tagesordnung des Bundestags steht, fordert sie die Bundesregierung auf, Umweltverbände und zivilgesellschaftliche Initiativen „finanziell und ideell zu unterstützen“. Beteiligungs- und Klagerechte dürften nicht eingeschränkt werden. Die Vorlage soll im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen werden. Antrag der Grünen Die „bewährte Eingriffsregelung“ und das Eingriffsvermeidungsgebot der Naturschutzgesetze sollten „gerade im 50. Jahr ihres Bestehens“ erhalten bleiben und nicht abgeschafft werden, schreiben die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag. Zudem solle die Bundesregierung Maßnahmen gegen das Artensterben sowie für den Schutz von Gewässern, Wäldern und der Luft priorisieren und sie aufgrund ihrer Funktion für den Erhalt und die Stärkung der natürlichen Infrastruktur ins überragende öffentliche Interesse stellen. Weitere Forderungen der Grünen betreffen einen „entschlossenen“ Ausstieg aus fossilen Energien und die Verteidigung des europäischen Green Deals. Zentrale Errungenschaften und Instrumente im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz dürften nicht gefährdet werden, warnen die Abgeordneten. Der Begriff des „Bürokratieabbaus“ solle nicht länger gegen Natur-, Umwelt-, Tier- und Klimaschutz ausgespielt werden. Die Grünen werfen der Bundesregierung einen „Frontalangriff auf Natur, Klima und die ökologische Zivilgesellschaft“ vor. Die Koalition wolle das Verbandsklagerecht beschneiden und führe Deutschland durch eine Ausbremsung des Solarenergieausbaus „zurück in neue fossile Abhängigkeiten“, heißt es im Antrag. Dieser Kurs werde von Angriffen auf Nichtregierungsorganisationen und Ehrenamtliche flankiert. (sas/19.03.2026)
