Aussprache über das Amt des Polizeibeauftragten des Bundes

Die AfD-Fraktion will das Amt des Polizeibeauftragten des Bundes abschaffen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (21/4349) vorgelegt, mit dem das „Polizeibeauftragtengesetz“ aufgehoben werden soll. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am Donnerstag, 19. März 2026, erstmals debattiert und nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Gesetzentwurf der AfD Die Verabschiedung des Polizeibeauftragtengesetzes und die damit verbundene Einführung des Amtes des Polizeibeauftragten hätten dazu geführt, Polizeibeamten und sonstigen Beschäftigten der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes und der Polizei beim Deutschen Bundestag „mit weiterem Misstrauen zu begegnen“ und diese Beschäftigten mit zusätzlichen bürokratischen Pflichten zu belasten, schreibt die Fraktion in der Begründung ihres Gesetzentwurfs. Weiter führt die Fraktion aus, dass das Polizeibeauftragtengesetz zu vermeidende Doppelzuständigkeiten bei der Untersuchung von Vorgängen geschaffen habe. Auch ist der AfD zufolge „nicht ersichtlich, warum ausgerechnet die Polizeibehörden des Bundes einer verstärkten Beobachtung eines Beauftragten bedürfen sollen, nicht aber sonstige Behörden des Bundes, welche Staatsgewalt ausüben“. (sto/19.03.2026)