Bundestag würdigt den 18.. März als Tag der Demokratiegeschichte

„18. März – Tag der Demokratiegeschichte: Orte der Freiheit und Demokratie weiter stärken“, lautet der Titel eines Antrags der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (21/4743), den der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2026, nach halbstündiger Aussprache mit der Mehrheit der Antragsteller bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke angenommen hat. Antrag der Koalitionsfraktionen Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen soll der Tag der Demokratiegeschichte aufgewertet werden. Union und SPD fordern die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, den 18. März als einen zentralen jährlichen Tag zur Feier der deutschen Demokratie- und Freiheitsgeschichte zu würdigen und zu begehen. Die Organisation soll bei der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Orte der Demokratiegeschichte liegen. Die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte soll nach dem Willen von Union und SPD finanziell „adäquat“ ausgestattet werden, damit sie ihre gesetzlich verankerten Aufgaben erfüllen kann. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel soll die Bundesregierung dazu beitragen, dass die pädagogischen Potenziale des Friedhofs der Märzgefallenen in Berlin als Erinnerungs- und Lernort „nachhaltig gefördert und gesichert werden“. Die Realisierung des nationalen Freiheits- und Einheitsdenkmals in Leipzig soll durch die Bundesregierung weiter „begleitet“ werden. Darüber hinaus soll sie das 200-jährige Jubiläum des Hambacher Festes von 1832 gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz als „ein nationales Ereignis“ vorbereiten. In ihrem Antrag erinnern die beiden Fraktionen an die Bedeutung des 18. März durch die Jahrhunderte für die deutsche Demokratiegeschichte. So sei am 18. März 1793 der rheinisch-deutsche Nationalkonvent zusammengetreten und habe die Mainzer Republik ausgerufen. Am 18. März 1848 sei es in Berlin anlässlich der Märzrevolution zu blutigen Straßenkämpfen gekommen, bei denen mehr als 250 Menschen im Kampf um politische Mitbestimmung und Grundrechte gestorben seien. Am 18. März 1920 sei der Kapp-Putsch gegen die junge Weimarer Republik endgültig gescheitert und am 18. März 1990 habe sich mit der ersten freien Volkskammerwahl die demokratische Selbstbestimmung der Deutschen in der damaligen DDR erfüllt. (aw/hau/19.03.2026)