Maßnahmenpaket gegen den Preisanstieg bei Kraftstoffen erörtert

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben dem Bundestag ihr sogenanntes „Kraftstoffmaßnahmenpaket“ vorgelegt. Der Gesetzentwurf „zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ (21/4744, Kraftstoffmaßnahmenpaket) stand am Donnerstag, 19. März 2026, in erster Lesung zur Debatte. Das Parlament beriet darüber hinaus eine Reihe von Anträgen der Oppositionsfraktionen zum Thema. So will die AfD-Fraktion „Unternehmen und Verbraucher nachhaltig und dauerhaft entlasten“ (21/4750), Bündnis 90/Die Grünen will „Übergewinne abschöpfen und raus aus der fossilen Kostenfalle“ (21/4747) und Die Linke fordert eine „sofortige Entlastung der Bevölkerung“ (21/4748). Alle vier Vorlagen wurden zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Strittig abgestimmt wurde die Federführung beim Antrag der Linken (21/4748). Die Koalition setzte sich mit Federführung beim Wirtschaftsausschuss gegen die Oppositionsfraktionen durch, die für eine Federführung beim Finanzausschuss gestimmt hatten. Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Der Gesetzentwurf von Union und SPD (21/4744) gilt als eine Reaktion auf die deutlichen Preissteigerungen an den Tankstellen. Die Koalition plant zum einen, das Kartellrecht verschärfen. Zum anderen soll eine neue Regel auf den Weg gebracht werden, nach der Tankstellen nur noch einmal am Tag die Preise erhöhen dürfen. Es ist vorgesehen, dass die abschließende Beratung in der Woche vom 23. März stattfinden soll. Am 27. März soll der Bundesrat darüber entscheiden. Konkret plant die Bundesregierung, dass Tankstellen nach österreichischem Vorbild künftig die Preise für die Kraftstoffe E5, E10 und Diesel nur noch einmal am Tag, um 12 Uhr, erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen hingegen jederzeit möglich sein. Verstöße sollen mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden, heißt es in dem Entwurf. Die neue Regel solle für mehr Transparenz und weniger kurzfristige Preissprünge an der Zapfsäule sorgen. Das Vorhaben soll zunächst zeitlich befristet gelten und nach „einem Jahr evaluiert“ werden. Außerdem soll das Kartellrecht verschärft werden. Dem Bundeskartellamt soll ermöglicht werden, einfacher gegen marktbeherrschende Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorzugehen, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise vorliegen. Bei stark steigenden Preisen soll künftig die Beweislast umgekehrt werden, was bedeutet, dass Unternehmen darlegen müssen, dass ihre Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt sind. Bei auffällig starken Preisanstiegen sollen die Unternehmen darlegen, dass diese tatsächlich durch höhere Kosten entstanden sind. Dadurch soll es für Kartellbehörden deutlich leichter werden, gegen überhöhte Preise vorzugehen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (21/4750) die Bundesregierung dazu auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, „der für das Szenario einer signifikanten und längerfristigen Verknappung des globalen Öl- und LNG-Angebots ein umfassendes Entlastungspaket aktiviert“. Aufgrund des „Regionalkonflikts zwischen den USA, Israel und dem Iran und der Angriffe des Iran oder seiner verbündeten Milizen auf die kritische Öl- und Gasinfrastruktur im Nahen Osten wie zuletzt in Saudi-Arabien“ sei die globale Energieversorgung „nachhaltig gestört“, was zu steigenden Preisen für Öl und Gas geführt habe. Um weitere Preisanstiege zu vermeiden, solle die Umsatzsteuer zeitlich begrenzt auf Erdgas, Fernwärme sowie auf Benzin, Diesel und Strom auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent reduziert werden. Außerdem sei die Stromsteuer dauerhaft an das EU-rechtliche Minimum für alle Verbrauchergruppen anzupassen. Die nationale CO2-Bepreisung solle sofort abgeschafft werden, und auf EU-Ebene solle sich die Bundesregierung für eine Reform des EU-Emissionshandels (EU-ETS) einsetzen, um durch „gezielte marktstützende Eingriffe wie die Ausweitung der Menge an ausgegebenen Zertifikaten eine deutliche Senkung des CO2-Zertifikatepreises zu erwirken oder alternativ den Emissionsrechtehandel vollständig abzuschaffen“. Antrag der Grünen Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Antrag (21/4747) die Einführung einer Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne sowie weitere Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher vor hohen Energiekosten. Die Antragsteller argumentieren, dass der neue Krieg im Nahen Osten erneut zeige, „wie teuer fossile Abhängigkeit ist“. Öl- und Gaspreisschocks sorgten für steigende Preise, verschärften Ungleichheit und belasteten den Wirtschaftsstandort. „Energiepreisschocks sind Verteilungskonflikte“, schreiben die Grünen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, wie im Jahr 2022 – nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine – eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne einzuführen. Damals hätten sich die Konzerne mit erhöhten Krisenaufschlägen bei ihren Profiten auf Kosten der Bevölkerung bereichert. Bereits durch die Ankündigung der Abschöpfung von Übergewinnen könne eine dämpfende Wirkung auf die aktuellen überschießenden Preiserhöhungen erwartet werden, heißt es in dem Antrag. Außerdem soll die Stromsteuer für alle auf das europäisch mögliche Minimum von 0,05 Cent pro Kilowattstunde gesenkt und ein Solarbonus aufgesetzt werden, mit dem Haushalte und Betriebe von bis zu 600 Stunden im Jahr kostenlosen Solarstrom „unbürokratisch profitieren können“. Um Mobilität bezahlbar und für alle Verbraucher möglich zu machen, fordern die Grünen die dauerhafte Anhebung des Bundeszuschusses für ein Deutschlandticket und die Einführung der kostenlosen Mitnahme von Kindern und Jugendlichen für alle Personen. Außerdem sollen Lösungen für ein Sozialticket erarbeitet werden, um „Menschen mit weniger finanziellen Mitteln auf Dauer bezahlbare Mobilität zu ermöglichen“. Antrag der Linken Nach Ansicht der Linken ist es nicht akzeptabel, dass Energiekonzerne mit dem völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Iran und der dadurch verursachten Energiekrise hohe Gewinne erzielen, „während die Bevölkerung und verschiedenste Industriezweige den Preis dafür zahlen“. In ihrem Antrag (21/4748) fordert die Fraktion von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf für eine Übergewinnsteuer im fossilen Energiesektor (Öl, Gas und Kohle) nach Vorbild des EU-Energiekrisenbeitragsgesetzes von 2022 vorzulegen und sich auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der G7-Staaten für die Einführung eines internationalen Preisdeckels auf Mineralöl sowie mineralölbasierte Kraftstoffe einzusetzen. Außerdem solle das 9-Euro-Ticket wieder eingeführt werden statt des aktuell geltenden 63-Euro-Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Für Menschen mit geringem oder keinem eigenen Einkommen (Schüler, Studierende, Auszubildende, Senioren) fordert die Linke ein „Null-Euro-Ticket“. Volljährigen Personen „mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland“ solle ein einmaliges, einkommensteuerpflichtiges und daher progressiv wirkendes Energiekrisengeld in Höhe von 150 Euro ausgezahlt werden. Um die nationalen und internationalen Klimaziele zu erreichen, verlangt die Fraktion die Einführung eines allgemeinen Tempolimits mit einer Höchstgeschwindigkeit von 120 Stundenkilometern auf deutschen Autobahnen sowie ein Klimaschutzprogramm 2026, „das den Ausbau von erneuerbaren Energien, Elektromobilität, Wärmepumpen sowie von Energienetzen und des ÖPNV maßgeblich vorantreibt“. (nki/ste/19.03.2026)