Fragestunde am 18. März
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 18. März 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/4658), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Grüne mit den meisten Fragen 25 der insgesamt 60 Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 23 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit zwölf Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. 20 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Verkehr, gefolgt vom Bundesministerium des Innern, das neun Fragen beantworten sollte. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie war mit sechs Fragen vertreten. Je fünf Fragen gingen an das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, an das Auswärtige Amt und an das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Mit je zwei Fragen musste sich das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auseinandersetzen. Zu je einer Frage sollten sich das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales äußern. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise fragte der brandenburgische Abgeordnete Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grünen) das Bundesministerium der Finanzen, ob die Bundesregierung plant, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angedachte Stromsteuersenkung angesichts der Energiepreiskrise jetzt umzusetzen. Der thüringische Abgeordnete Stefan Schröder (AfD) erkundigte sich beim Bundesministerium für Verkehr, mit welchen konkreten Maßnahmen das Ministerium in diesem Jahr den „Sanierungsstau“ bei der Verkehrsinfrastruktur abbauen will. Die nordrhein-westfälische Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) wollte vom Auswärtigen Amt wissen, welche Überflugrechte die Bundesregierung den USA seit Beginn der Angriffe auf den Iran erteilt oder nicht verweigert hat und auf welcher völkerrechtlichen Grundlage diese Entscheidung beruht. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/18.03.2026)
