Aussprache über Forschung, Innovation und technologische Leistungsfähigkeit

Der Bundestag hat am Freitag, 6. März 2026, eine halbe Stunde lang über die Stellungnahme der Bundesregierung (21/4100) zum Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2025 (21/1080, 21/1628 Nr. 17) sowie über das Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2026 (21/4350) debattiert. Beide Unterrichtungen wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung. Gutachten für das Jahr 2026 Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) lobt in ihrem Jahresgutachten zur „Forschung, Innovation und technologischen Leistungsfähigkeit Deutschlands 2026“ (21/4350) den Fokus der Hightech-Agenda Deutschland (HTAD) auf ausgewählte Schlüsseltechnologien. Zugleich sieht sie Verbesserungsbedarf. Weitere Kernthemen sind die „Innovationen im Mittelstand“, „Wettbewerb und Innovation im deutschen Hochschulsystem“ sowie die „Entwicklung und Anwendung von künstlicher Intelligenz in Deutschland und Europa“. In der HTAD definiert die Bundesregierung sechs Schlüsseltechnologien: künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, Mikroelektronik, Biotechnologie, Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung sowie Technologien für die klimaneutrale Mobilität. Besonders stark sei Deutschland laut Gutachten bei klimaneutraler Energieerzeugung und klimaneutraler Mobilität. Relativ schwach sei es dagegen bei künstlicher Intelligenz und Mikroelektronik. „Dies gilt weniger für die Forschung als primär für die Fähigkeit, Neuerungen in der Entwicklung und Anwendung von Schlüsseltechnologien hervorzubringen“, heißt es in der Unterrichtung. Kritisch sehen die Experten, dass andere relevante Schlüsseltechnologien wie Produktionstechnologien – etwa Robotik und Photonik – oder Materialtechnologien in der HTAD keine Rolle spielen. „Finanzielle Anstrengungen offenlegen“ Im Rahmen des geplanten 360-Grad-Hightech-Monitorings müssten auch die finanziellen Anstrengungen der Bundesregierung bei der Umsetzung der HTAD offengelegt werden: „Transparenz bezüglich des finanziellen Engagements der Bundesregierung kann dazu beitragen, Akteure des F&I-Systems zu mobilisieren“. Im ersten Kernthema „Innovationen im Mittelstand“ kritisiert die Kommission, dass Produktivität und Innovationsaktivitäten mittelständischer Unternehmen derzeit durch „Bürokratie, Fachkräftemangel und wirtschaftliche Risiken von Innovationsvorhaben gehemmt“ würden. Um dies zu ändern, müssten die Antragsprozesse vereinfacht werden – sowohl durch schlankere Erstanträge als auch vereinfachte Folgeanträge. Außerdem sollten Praxiserfahrungen stärker bei der Ausgestaltung von Regularien berücksichtigt und die Einwanderung von Fachkräften erleichtert werden. „Wettbewerb um Drittmittel stark ausgeprägt“ Beim deutschen Hochschulsystem beobachtet die Kommission eine Intensivierung des Wettbewerbs. Insbesondere im Bereich der Forschung sei der Wettbewerb um Drittmittel stark ausgeprägt. Kritisiert wird, dass durch den hohen Bedarf an Personal und Ressourcen insbesondere innovative Projektideen benachteiligt sein könnten. Die Experten schlagen daher vor, die wettbewerbliche Forschungsförderung agiler und unbürokratischer auszugestalten und den Wissenstransfer als dauerhafte Kernaufgabe der Hochschulen institutionell zu verankern. Um im Bereich künstliche Intelligenz nicht den Anschluss an die USA und China zu verlieren, müsse die Bundesregierung ihre KI-Strategie überarbeiten. Die EU solle sich zum Ziel setzen, innerhalb der nächsten fünf Jahre bis zu 15 Prozent der weltweiten Rechenkapazität bereitzustellen. Außerdem müsse Deutschland beispielsweise die Forschung und Entwicklung an KI-Modellen vorantreiben und die Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessern. „Flickenteppich nationaler Vorschriften überwinden“ Dabei könnte unter anderem das sogenannte 28. Regime für den europäischen Binnenmarkt eine Rolle spielen, das die Expertenkommission ebenfalls adressiert. Hintergrund sei, dass europäische Start-ups durch die hohe Fragmentierung des europäischen Marktes mit unterschiedlichen nationalen Regelwerken Wettbewerbsnachteile hätten. Mit einem 28. Regime solle dieser „Flickenteppich nationaler Vorschriften“ überwunden werden. Laut Gutachten bezeichnet „Regime“ in diesem Zusammenhang eine einheitliche Rechtsform für Unternehmen. Gutachten für das Jahr 2025 Die verantwortliche Expertenkommission bewertet in dem Gutachten (21/1080) die Forschungs- und Innovationspolitik (F&I-Politik) in der 20. Legislaturperiode als „ungenügend“. Die Ampelregierung habe sich trotz richtiger Zielsetzungen in vielerlei Hinsicht verzettelt und die notwendige Konsequenz bei der Umsetzung ihrer Ziele vermissen lassen, heißt es. Vor diesem Hintergrund schlägt die Expertenkommission Maßnahmen vor, mit denen die Bundesregierung in der 21. Legislaturperiode die Probleme bewältigen kann. Ein besonderes Augenmerk gelte dabei der Industriepolitik, deren Möglichkeiten und Grenzen die Expertenkommission aufzeigt. Im Kernthema „Innovationen im Mittelstand“ kritisiert die Kommission, dass Produktivität und Innovationsaktivitäten mittelständischer Unternehmen derzeit durch „Bürokratie, Fachkräftemangel und wirtschaftliche Risiken von Innovationsvorhaben gehemmt“ würden. Um dies zu ändern, müssten die Antragsprozesse vereinfacht werden – sowohl durch schlankere Erstanträge als auch vereinfachte Folgeanträge. Außerdem sollten Praxiserfahrungen stärker bei der Ausgestaltung von Regularien berücksichtigt und die Einwanderung von Fachkräften erleichtert werden. Beim deutschen Hochschulsystem beobachtet die Kommission eine Intensivierung des Wettbewerbs. Insbesondere im Bereich der Forschung sei der Wettbewerb um Drittmittel stark ausgeprägt. Kritisiert wird, dass durch den hohen Bedarf an Personal und Ressourcen insbesondere innovative Projektideen benachteiligt sein könnten. Die Experten schlagen daher vor, die wettbewerbliche Forschungsförderung agiler und unbürokratischer auszugestalten und den Wissenstransfer als dauerhafte Kernaufgabe der Hochschulen institutionell zu verankern. Forschung und Entwicklung an KI-Modellen Um im Bereich künstliche Intelligenz nicht den Anschluss an die USA und China zu verlieren, müsse die Bundesregierung ihre KI-Strategie überarbeiten. Die EU solle sich zum Ziel setzen, innerhalb der nächsten fünf Jahre bis zu 15 Prozent der weltweiten Rechenkapazität bereitzustellen. Außerdem müsse Deutschland beispielsweise die Forschung und Entwicklung an KI-Modellen vorantreiben und die Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessern. Dabei könnte unter anderem das sogenannte 28. Regime für den europäischen Binnenmarkt eine Rolle spielen, das die Expertenkommission ebenfalls adressiert. Hintergrund sei, dass europäische Start-ups durch die hohe Fragmentierung des europäischen Marktes mit unterschiedlichen nationalen Regelwerken Wettbewerbsnachteile hätten. Mit einem 28. Regime solle dieser „Flickenteppich nationaler Vorschriften“ überwunden werden. Laut Gutachten bezeichnet „Regime“ in diesem Zusammenhang eine einheitliche Rechtsform für Unternehmen. Stellungnahme der Bundesregierung Die Bundesregierung betont in ihrer Stellungnahme (21/4100), in weniger als 100 Tagen nach ihrem Start habe sie die Hightech-Agenda Deutschland vorgelegt. Am 30. Juli 2025 sei diese vom Bundeskabinett beschlossen worden. „Dieses Tempo unterstreicht die Ambitionen, die die Bundesregierung mit der Hightech Agenda Deutschland verknüpft“, heißt es in der Stellungnahme. Die Hightech-Agenda Deutschland solle ein starkes Aufbruchssignal für den Technologie- und Innovationsstandort Deutschland senden und so Technologien „made in Germany“ wieder zum Markenzeichen und Motor für den Wohlstand Deutschlands machen. Sie sei eines der zentralen Vorhaben dieser Legislaturperiode, um den wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen, vor denen Deutschland und Europa stehen und die auch die Expertenkommission Forschung und Innovation in ihrem Gutachten 2025 hervorgehoben hat, entschlossen zu begegnen. (hau/des/nki/06.03.2026)