Kooperation zwischen Bundeswehr und Schulen erörtert

Die Fraktion Die Linke lehnt den Einsatz von Jugendoffizieren an Schulen ab. Über ihren darauf abzielenden Antrag mit dem Titel „Keine Kooperation zwischen Bundeswehr und Schulen – Einsatz von Jugendoffizieren beenden – Zivilschutz fördern“ (21/1597) hat das Parlament am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Debatte an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Antrag der Linken Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung, den Einsatz von Jugendoffizieren an Schulen nicht mehr zu genehmigen und bestehende Kooperationsvereinbarungen mit einzelnen Bundesländern aufzukündigen. Anfragen von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen zur Unterstützung der ergänzenden politischen Bildung und zur Auseinandersetzung mit Herausforderungen der heutigen Zeit und der Zukunft sollten nur mit entsprechenden zivilen Akteuren oder andere Organisationen des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe abgedeckt werden, heißt es. Des Weiteren fordert die Linksfraktion, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um das gesetzliche Mindestalter für die Anwerbung, Rekrutierung und die Einstellung zum Dienst bei der Bundeswehr auf 18 Jahre festzulegen und bis zum Inkrafttreten dieser Regelung die Ausbildung Minderjähriger im Umgang mit Waffen „sofort zu beenden“. Sowohl Gewerkschaften als auch Elternvertreter lehnten eine Militarisierung der Erziehung ab, heißt es in dem Antrag. Der Widerstand speise sich unter anderem aus der Haltung, dass sich – begründet durch die Verantwortung Deutschlands für zwei verheerende Weltkriege des 20. Jahrhunderts und die Konsequenzen aus dem Faschismus – die Bundesrepublik Deutschland nach 1945 dazu verpflichtet habe, „dem Frieden der Welt zu dienen“. Aus dieser im Grundgesetz verankerten Verpflichtung Deutschlands zum Frieden leite sich ein Friedensgebot ab, schreiben die Abgeordneten. Zudem werde von unterschiedlichen Stellen in Zweifel gezogen, wie stark durch dieses Vordringen der Bundeswehr in den Schulbereich in die Gewissensfreiheit der Schüler eingegriffen wird. (hau/05.03.2026)