Anträge zum Netzpaket, zur Wärmewende und zu erneuerbaren Energien
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals über das Netzpaket der Bundesregierung und die Wärmewende debattiert. Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Die Sonne ihren Job machen lassen – Für ein zukunftsfestes Netzpaket und Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (21/4457) wurde nach einstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Abgelehnt wurde ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel „Heizkostenfalle verhindern – Wärmewende weiterführen für ein warmes und bezahlbares Zuhause“ (21/2724). CDU/CSU, AfD und SPD stimmten dagegen, die Grünen dafür. Die Linke enthielt sich. Dazu gab es eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/4391 Buchstabe a). Erster Antrag der Grünen Die Grünen fordern in ihrem überwiesenen Antrag (21/4457) die Bundesregierung unter anderem auf, die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Aufdachanlagen beizubehalten und auf die Einführung unnötiger bürokratischer Hürden zu verzichten, um damit das Recht auf sauberen Solarstrom für die Menschen in Deutschland zu sichern. Für alle Arten von Solardachanlagen sei eine angemessene Förderung zu erhalten, sodass die Nutzer ihren Stromverbrauch erneuerbar decken können. Den zentralen Baustein des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, wonach Erneuerbare-Energien-Anlagen unverzüglich und vorrangig angeschlossen werden müssen und vorrangig einspeisen, wollen die Grünen erhalten und damit einen raschen Anschluss der Anlagen ermöglichen. Allen, die an der Energiewende teilhaben wollen, müsse ein Recht auf Solar eingeräumt werden. Dafür seien unter anderem Konzepte wie Energy Sharing, Mieter-Strommodelle sowie die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung zu stärken und auszubauen. Haushalte und Betriebe sollen dem Antrag zufolge mit einem Solarbonus direkt von der günstigen Solarenergie profitieren, indem sie bis zu 600 Stunden im Jahr „unbürokratisch und kostenlos“ Strom erhalten. Zweiter Antrag der Grünen Die Grünen forderten in ihrem abgelehnten Antrag (21/2724), die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) zur Verbesserung der Energieeffizienz „so zügig und bürokratiearm wie möglich, spätestens jedoch fristgerecht bis Mai 2026, sozialverträglich“ umsetzen. Die Gebäuderichtlinie der Europäischen Union (EPBD) ist Teil des europäischen Green Deals und des Klimapakets „Fit für 55“. Hauptziel ist, den Energieverbrauch in Gebäuden drastisch zu senken und bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand in der EU zu erreichen. Vorgesehen ist, dass alle Neubauten ab dem Jahr 2030 emissionsfrei sind. Für Neubauten in öffentlicher Hand gilt dies bereits ab 2028. Für Wohngebäude müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 einen nationalen Renovierungsplan erstellen, um bis dahin eine durchschnittliche Reduzierung des Primärenergieverbrauchs um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent zu erreichen. Die Kosten für eine energetische Sanierung sollen gerecht zwischen Vermietern, Mietern und Staat verteilt werden. Für den Heizungstausch sei eine einkommensabhängige Förderung mit bis zu 70 Prozent Zuschuss für Eigentümer mit kleinem Einkommen und geringem Vermögen vorgesehen und es seien weitere Rahmenbedingungen zu schaffen. Auf kommunaler beziehungsweise regionaler Ebene sollen „unkomplizierte Beratungs- und Unterstützungsangebote“ für die Beantragung von Fördermitteln (One-Stop-Shops) eingeführt werden. (nki/eis/05.03.2026)
