Kooperation mit Österreich gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, nach 20-minütiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft“ (21/2963) in unveränderter Fassung angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, AfD, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Dagegen stimmte die Linksfraktion. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses (21/3917) vor. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit Ausführung des Gesetzes werden für die Verwaltung zwei Informationspflichten eingeführt: der Austausch von Informationen über die allgemeine Luftlage und die Mitteilung über den Einsatz von Luftfahrzeugen im Luftraum der anderen Vertragspartei. Informationen zur Luftlage sollen dem Gesetzentwurf zufolge über bereits etablierte Leitungen ausgetauscht werden. Die Kosten für den Einsatz der Luftfahrzeuge einschließlich etwaiger Unterstützungsleistungen seien vorab nicht bezifferbar, „da diese erst anlassbezogen bei Eintritt eines Zwischenfalls im Luftraum anfallen“, heißt es weiter. (eis/hau/26.02.2026)
