Verbot der Revolutionsgarde des Irans in Deutschland debattiert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Verbot der Islamischen Revolutionsgarde des Iran in Deutschland“ (21/4279) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Die Federführung übernimmt der Innenausschuss. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion setzt sich für ein Verbot der Islamischen Revolutionsgarde des Iran in Deutschland ein. Wie die Abgeordneten in ihrem Antrag schreiben, seien die Revolutionsgarden ein zentraler Bestandteil des autoritär-theokratischen Scharia-Systems des Iran und an der gewaltsamen Niederschlagung von Demonstrationen, der systematischen Einschränkung von Menschenrechten sowie der Verfolgung politischer Gegner beteiligt. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, ein Verbot der Revolutionsgarden im Sinne des deutschen Vereins- und Strafrechts zu prüfen und gegebenenfalls zu erlassen. Außerdem sollten die Aktivitäten der Revolutionsgarden in Deutschland unterbunden werden, „einschließlich eines umfassenden Betätigungsverbots, Einreise- und Finanzsanktionen sowie die Möglichkeiten des Vereins-, Steuer- und Aufenthaltsrechts“ ausgeschöpft werden. Eine weitere Forderung zielt auf die Prüfung und Intensivierung der bestehenden Sanktionen auf EU- und internationaler Ebene, um alle Strukturen der Revolutionsgarden als terroristisch zu behandeln. Hierzu solle die Bundesregierung in der EU, der Nato und den Vereinten Nationen entsprechende Initiativen ergreifen. Ein ausdrückliches Verbot Islamischen Revolutionsgarden des Iran durch die Bundesrepublik solle ein deutliches Signal senden, „dass Deutschland nicht bereit ist, gewaltsamen, islamistisch motivierten und transnationalen Extremismus oder die systematische Unterdrückung von Freiheitsbewegungen zu tolerieren“, schreiben die Abgeordneten. (ahe/vom/26.02.2026)