Infrastruktur-Zukunftsgesetz in erster Lesung beraten

Die Bundesregierung will die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Allgemeinen und insbesondere für den Bereich Verkehr und Energie steigern. Ein entsprechender Entwurf eines „Infrastruktur-Zukunftsgesetzes“ (21/4099, 21/4301) wurde am Donnerstag, 26. Februar 2026, erstmals im Bundestag beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage an die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen ist der Verkehrsausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf sollen wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das überragende öffentliche Interesse gestellt werden. Damit will die Regierung klarstellen, dass diese Verkehrsinfrastrukturen der öffentlichen Sicherheit und den Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung dienen und einen Schutzgütervorrang genießen. Davon erfasst sind dem Entwurf zufolge auch alle Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden. Auch werde ein einheitliches Verfahrensrecht für alle Infrastrukturen bei Planfeststellungsverfahren geschaffen, was die Rechtsanwendung erleichtern solle. Verfahrensdopplungen im Verkehrsbereich werden gestrafft Verfahrensdopplungen im Verkehrsbereich durch Raumordnungsverfahren und Linienbestimmung sollen gestrafft – Genehmigungsverfahren für die Modernisierung der Schieneninfrastruktur sowie Kreuzungsmaßnahmen vereinfacht werden. Geplant ist auch, die Umsetzung von vielfältigen Vorgaben des Natur- und Umweltschutzes in der Praxisanwendung zu vereinfachen. Für bestimmte Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse werde für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung verankert, heißt es. Die Umweltverträglichkeitsprüfungs-Pflichten sollen zudem für weitere Schienenmaßnahmen vereinfacht werden. (hau/26.02.2026)