Bundestag verabschiedet das Tariftreuegesetz

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, den Weg für das erste Bundes-Tariftreuegesetz (21/1941) frei gemacht. Damit müssen Unternehmen, die Aufträge des Bundes ausführen, ihren Arbeitnehmern tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren. Das Parlament stimmte auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes“ zu. Der Ausschuss hatte zuvor noch Änderungen an dem Entwurf vorgenommen (21/4325). Die AfD-Fraktion stimmte dagegen, die Fraktion Die Linke enthielt sich. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4327), in dem die Fraktion eine Reduzierung der Ausnahmen verlangte. Außerdem gab es zum Gesetzentwurf einen Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/4344). SPD: Wer das Land am Leben hält, muss profitieren In der Debatte erklärte Dagmar Schmidt (SPD), es würden 500 Milliarden Euro in die Modernisierung des Landes investiert. Das gebe es nicht ohne die Menschen, die die Vorhaben in die Tat umsetzen würden. „Mit dem Tariftreuegesetz verbinden wir unsere Investitionen in die Zukunft mit anständigen Löhnen und guten Arbeitsbedingungen“, sagte Schmidt. Diejenigen, die das Land am laufen halten würden, müssten auch direkt von den Investitionen profitieren. Das Gesetz sei auch gut für die Betriebe, die nach Tarif bezahlen, und deshalb „oft die Dummen sind, wenn andere Dumpinglöhne zahlen“. Diese Betriebe würden jetzt durch das Tariftreuegesetz geschützt. Schmidt wies darauf hin, dass ohne Tarifverträge elf Prozent weniger verdient, aber mehr gearbeitet werde. AfD: Tarifautonomie ohne Staatszwang Peter Bohnhof (AfD) sagte, es sei kein Tariftreue-, sondern ein Tarifanwendungszwangsgesetz. Daher lehne die AfD das Vorhaben ab. Sie stehe für Freiheit der Arbeitnehmer und Gewerkschaften und gegen staatlichen Zwang. Das Gesetz sei ein Angriff auf die Tarifautonomie und schaffe neue Bürokratie. Kleine und mittlere Unternehmen würden noch mehr Bürokratie zu bewältigen haben. Kleinunternehmer und Startups würden so von staatlichen Aufgaben ausgeschlossen. Die AfD wolle Tarifverträge und Wohlstandslöhne, aber verhandelte Tarifverträge und echte Tarifautonomie ohne Staatszwang. CDU/CSU: Unternehmen müssen nicht tarifgebunden sein Ein Unternehmen müssen nicht unbedingt tarifgebunden sein, um einen Auftrag des Bundes zu erhalten, stellte Wilfried Oellers (CDU/CSU) klar. Es müsse die Arbeitsbedingungen erfüllen, die das Bundesarbeitsministerium festgeschrieben habe. Das sei wichtig, denn nicht tarifgebundene Unternehmen seien nicht als die schlechteren Arbeitgeber anzusehen. Das Gesetz könne rechtssicher und unbürokratisch umgesetzt werden. Sollte dies nicht gelingen, müssten Korrekturen vorgenommen werden. Darauf werde man achten. Grüne: Kein Steuergeld für Lohndumping Ricarda Lang (Bündnis 90/Die Grünen) fand, es sei gut, dass dieses Gesetz beschlossen werde. Der Grundsatz sei: „Kein Steuergeld für Lohndumping“. Sie kritisierte jedoch die zahlreichen Ausnahmebestimmungen. So werde die Koalition dem Ziel von 80 Prozent Tarifbindung nicht näher komme. Die Tarifbindung sei aber Voraussetzung, dass die Tarifautonomie funktioniere. So lasse die Koalition viele Menschen im Regen stehen. Auch für die Ausnahmen für die Rüstungsindustrie habe sie kein Verständnis. Linke: Gesetz löchrig wie ein Schweizer Käse Anständige Löhne habe man Tarifverträgen zu verdanken, erklärte Pascal Meiser (Die Linke). Es müssten jedoch die Alarmglocken läuten, dass nicht einmal mehr die Hälfte der Beschäftigten unter Tarifverträge falle. Das Gesetz sei in vielen Fällen löchrig wie ein Schweizer Käse. Er kritisierte die Untergrenze von 50.000 Euro, so dass bei kleinen Aufträgen Lohndumping möglich bleibe. Allein durch den Ausschluss von Lieferleistungen werde ein Drittel des Auftragsvolumens des Bundes außer acht gelassen. Ein Skandal seien auch die Ausnahmen für die Bundeswehr. „Bei der Aufrüstung ist Lohndumping kein Problem“, kritisierte Meiser. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz sollen die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigt und der Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten eingeschränkt werden. Unternehmen sollen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen. „Wer keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewährt, kann aufgrund geringerer Personalkosten Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Das Tariftreuegesetz sieht Ausnahmen und Schwellenwerte vor, die den Kreis der Firmen reduzieren, die unter das Gesetz fallen. So soll das Gesetz erst ab einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) und nicht für Lieferdienste und Aufträge der Bundeswehr gelten. Vom federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales waren zuvor die Berücksichtigung der Lieferdienste gestrichen und Einzelheiten zum Zertifizierungsverfahren, in dem sich die Firmen bescheinigen lassen können, die nötigen tariflichen Bedingungen zu erfüllen, eingefügt worden. Neu geregelt wurde etwa, dass Unternehmen ihre Unterlagen über das System der Rentenversicherung einreichen. (hle/26.02.2026)