Koordinierendes Risiko- und Krisenmanagement im Gesundheitlichen Bevölkerungsschutz
Die Gesundheit der Menschen stellt in Deutschland ein hohes Schutzgut dar. So hat nach Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz (GG) „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“
Durch das Krisenmanagement im Gesundheitlichen Bevölkerungsschutz (kurz: GesBevS) soll zu jeder Zeit die bestmögliche gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung gewährleistet werden. Die Herausforderung dabei ist es, die hierfür erforderliche Notfall- und Vorsorgeplanung so auszurichten, dass Versorgungslücken minimiert und durch abgestimmte Verfahren aller beteiligten Akteure die gesundheitliche Versorgung von Betroffenen, aber auch der gesamten Bevölkerung auch in kritischen Situationen sichergestellt wird.