Arbeitsbedingungen bei Essenslieferdiensten erörtert

Die Abgeordneten des Bundestages haben sich am Donnerstag, 29. Januar 2026, erstmals mit den Arbeitsbedingungen in der Branche der Essenslieferdienste befasst. Dazu lag ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Beschäftigte plattformgebundener Essenslieferdienste vor Ausbeutung schützen – Intransparente Subunternehmerketten untersagen“ (21/3831) vor. Der Bundestag überwies den Antrag im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke möchte die Rechte von Beschäftigten plattformgebundener Essenslieferdienste stärken und „intransparente Subunternehmerketten untersagen“. In einem entsprechenden Antrag kritisieren die Abgeordneten: „Das Geschäftsmodell vieler Plattformunternehmen stützt sich systematisch auf atypische und prekäre Beschäftigungsformen. Die Arbeitsbedingungen sind oft durch unsichere Beschäftigungsverhältnisse, befristete Verträge und niedrige Vergütungen gekennzeichnet. In weiten Teilen der Branche werden dabei reguläre Arbeitsverhältnisse durch den Einsatz von Subunternehmen oder durch eine nur scheinbar selbstständige Tätigkeit umgangen.“ Die Fraktion fordert deshalb von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem plattformgebundenen Essenslieferdiensten der Einsatz von Fremdpersonal in Form von bei Dritten beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Selbstständigen sowie von Leiharbeitnehmern untersagt wird und so ein Direktanstellungsgebot für Plattformbeschäftigte im Bereich der Essenslieferdienste gesetzlich verankert wird. (irs/29.01.2026)