Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung wird verschoben
Die Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung wird um zehn Monate nach hinten auf den 1. Januar 2027 verschoben. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag, 15. Januar 2026, als er einen Entwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für ein zweites Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes“ (21/3292) nach halbstündiger Aussprache annahm. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Linksfraktion, dagegen votierten Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD-Fraktion enthielt sich. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zugrunde (21/3632). Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3633) vor, in dem sie ein Bekenntnis der Bundesregierung zum Umbau der Tierhaltung verlangen. Nur die Linksfraktion stimmte mit den Grünen dafür, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Gesetzentwurf der Bundesregierung Begründet wird die Verschiebung damit, dass Union und SPD im Koalitionsvertrag eine grundsätzliche Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vereinbart haben. „Für eine solche Reform bedarf es ausreichend Zeit. Eine Umsetzung einer solchen Reform bis zum 1. März 2026 ist nicht möglich“, heißt es in dem Entwurf. Eine Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung ab dem 1. März 2026 – also vor der Reform – würde aus Sicht der Koalitionsfraktionen zu Unsicherheiten in der Branche und bei den betroffenen Akteuren führen. Daher sei eine Verschiebung dieses Stichtags geboten. (nki/hau/15.01.2026)
