Antrag für besseren Mieterschutz erörtert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2026, erstmals einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Mieterinnen und Mieter besser schützen“ (21/3607) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert eine schnelle Umsetzung einer Mietrechtsnovelle. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Stefanie Hubig (SPD), eine solche Novelle angekündigt habe. Danach solle die Novelle die Themen Indexmiete, Kurzzeitwohnen und möbliertes Wohnen thematisieren. In ihrem Antrag konkretisiert die Fraktion, was sie von einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung erwartet. So wird unter anderem gefordert, möbliertes Wohnen schärfer zu regulieren, indem eine Genehmigungs- und Transparenzpflicht eingeführt wird, die die Einhaltung mietrechtlicher Vorschriften überprüfbar machen soll. Vermieter sollen nach Willen der Fraktion zudem verpflichtet werden, Nettokaltmiete und Möblierungszuschlag im Mietvertrag auszuweisen. Die Berechnung des Möblierungszuschlages soll ebenfalls klar geregelt werden. „Kurzzeitwohnen schärfer regulieren“ Das Kurzzeitwohnen wollen die Linken ebenfalls schärfer reguliert wissen. Ihren Vorstellungen zufolge soll die Bundesregierung auch hier eine Genehmigungs- und Transparenzpflicht einführen. Es soll zudem klarer zeitlich und inhaltlich definiert werden, was eine Nutzung zum vorübergehenden Gebrauch ist. Den Linken schwebt eine Maximaldauer von drei Monaten vor, als inhaltliche Gründe sollen demnach temporäre Arbeitsaufenthalte, die Pflege von Angehörigen oder Sprachkurse infrage kommen. Befristete Kettenmietverhältnisse sollen zudem verboten werden. Ein Verbot fordern die Linken auch für neue Indexmietverträge. Für bestehende Indexmietverträge soll nach Willen der Fraktion klargestellt werden, dass auch für sie die Mietpreisbegrenzungsregelungen der Kappungsgrenze und des Wirtschaftsstrafgesetzes gelten. Ferner fordert die Fraktion, den Kündigungsschutz von Mieterinnen und Mietern zu verbessern. So sollen Schonfristzahlungen auch bei einer fristgerechten ordentlichen Kündigung – analog zur Schonfristzahlung bei einer außerordentlichen Kündigung – ermöglicht werden. Ausgeschlossen werden soll nach Willen der Abgeordneten zudem eine Kündigung wegen Mietrückstand „aufgrund von fälschlicherweise zu hoch eingeschätzten mieterseitigen Mietminderungen bei Mängeln der Mietsache“. „Kündigung aufgrund von Eigenbedarf einschränken“ Auch die Kündigung eines Mietverhältnisses aufgrund von Eigenbedarf soll nach Auffassung der Linken eingeschränkt werden. Die Eigenbedarfskündigung soll danach nur noch bei Selbstnutzung und zur Überlassung ausschließlich an Verwandte des ersten Grades möglich sein. Ferner soll festgeschrieben werden, dass für die Eigenbedarfskündigung der Wohnbedarf des Eigentümers dauerhaft und nicht nur vorübergehend oder als Pendlerwohnung bestehen muss. Sollte dieses berechtigtes Interesse wegfallen, soll der Wohnraum der letzten Mietpartei „zu alten Konditionen“ wieder angeboten werden. Ferner soll ausgeschlossen werden, dass bei einer Wohnung, die vermietet gekauft wird, Eigenbedarf angemeldet wird. Auch bei Mieterinnen oder Mietern, die älter als 70 Jahre sind, soll die Eigenbedarfskündigung nicht erlaubt sein. „Vorgetäuschte Eigenbedarfskündigungen“ sollen nach Willen der Fraktion besser geahndet und härter sanktioniert werden. Grundsätzlich fordert die Fraktion zudem ein Verbot von Zwangsräumungen in die Wohnungs- und Obdachlosigkeit. (scr/15.01.2026)