150. Geburtstag von Konrad Adenauer

Am 5. Januar 1876 wird Konrad Adenauer in Köln geboren. Als er im Alter von 73 Jahren am 15. September 1949 zum ersten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt wird, liegt bereits ein bewegtes Leben hinter ihm. Aufgewachsen in den Gründerjahren des Kaiserreichs, erlebt er dessen Untergang, das Scheitern der Weimarer Republik, die Unrechtsherrschaft des Nationalsozialismus und den demokratischen Neubeginn nach dem Zweiten Weltkrieg. In seinem ersten Politikerleben ist er Kölner Oberbürgermeister (1917 bis 1933) und Präsident des preußischen Staatsrates (1921 bis 1933). Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme 1933 wird er seiner Ämter enthoben und zeitweise inhaftiert. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gehört Konrad Adenauer zu den Politikern, die ihre Erfahrungen aus der Weimarer Republik in den institutionellen Neubeginn einbringen. Adenauer ist CDU-Gründungsmitglied und von 1950 bis 1966 auch ihr Parteivorsitzender. Präsident des Parlamentarischen Rates Am 1. September 1948 tritt in Bonn der Parlamentarische Rat zusammen, Konrad Adenauer wird zum Präsidenten des verfassunggebenden Gremiums wird gewählt. In seiner Erklärung nach der Wahl macht Adenauer deutlich, welches Selbstverständnis er mit dem Parlamentarischen Rat verbindet. Zwar sei dieser durch einen Akt der Militärgouverneure der drei Westzonen ins Leben gerufen worden, nachdem er sich aber nunmehr konstituiert habe, sei er im Rahmen der ihm gestellten Aufgaben völlig frei und völlig selbstständig. Es sei, so Adenauer, die „vornehmste Pflicht des Rates, aber auch des Präsidenten und seiner Stellvertreter“, diese völlige Freiheit und Unabhängigkeit ständig zu wahren und sicherzustellen. Verkündung des Grundgesetzes Nach neun Monaten intensiver Arbeit verabschiedet der Parlamentarische Rat am 8. Mai 1949 das Grundgesetz. In der feierlichen Schlusssitzung am 23. Mai 1949 betont Adenauer als Ratspräsident die demokratische Legitimation des neuen Staates: „Trotz aller Beschränkungen, unter denen wir gearbeitet haben, beruht dieses Grundgesetz auf freiem Willen, auf der freien Entscheidung des deutschen Volkes.“ Mit der Verkündung des Grundgesetzes beginne, so Adenauer weiter, „ein neuer Abschnitt in der wechselvollen Geschichte unseres Volkes“. „Heute wird nach der Unterzeichnung und Verkündung des Grundgesetzes die Bundesrepublik Deutschland in die Geschichte eintreten. Wer die Jahre seit 1933 bewusst erlebt hat, (…) der denkt bewegten Herzens daran, dass heute, mit dem Ablauf dieses Tages, das neue Deutschland entsteht.“ Wahl zum Bundeskanzler Nach der Bundestagswahl vom 14. August 1949 konstituiert sich am 7. September 1949 der erste Deutsche Bundestag. Adenauer gehört ihm als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Bonn an. Am 15. September 1949 wird er im Alter von 73 Jahren zum ersten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Ein Amt, das der studierte Jurist nach der Wiederwahl 1953, 1957 und 1961 14 Jahre lang, von 1949 bis 1963, ausüben wird – vier Jahre davon, von 1951 bis 1955, auch als Bundesminister des Auswärtigen. In seiner ersten Regierungserklärung am 20. September 1949 knüpft Adenauer an die Arbeit des Parlamentarischen Rates an. Er betont den demokratischen Fortschritt und die Bedeutung von Freiheit und Rechtsstaatlichkeit: „Wir haben vor allem aber wieder den Schutz der Persönlichkeitsrechte. Niemand kann bei uns (…) durch Geheime Staatspolizei oder ähnliche Einrichtungen der Freiheit und des Lebens beraubt werden.“ Zugleich unterstreicht er die Rolle des Parlaments als Ort demokratischer Auseinandersetzung: „Ich bin der Auffassung, dass die Opposition eine Staatsnotwendigkeit ist, dass sie eine staatspolitische Aufgabe zu erfüllen hat.“ Aussöhnung und europäische Verantwortung Einen besonderen Schwerpunkt legt Adenauer auf die Außenpolitik, insbesondere die Westintegration Deutschlands und die Aussöhnung mit Frankreich. „Es besteht für uns kein Zweifel, dass wir nach unserer Herkunft und nach unserer Gesinnung zur westeuropäischen Welt gehören.“ Vor allem betont er die Notwendigkeit, den deutsch-französischen Konflikt endgültig zu beenden: „Der deutsch-französische Gegensatz, der Hunderte von Jahren die europäische Politik beherrscht und zu so manchen Kriegen, zu Zerstörungen und Blutvergießen Anlass gegeben hat, muss endgültig aus der Welt geschafft werden.“ Diese Aussöhnung mit Frankreich ist für Adenauer der Schlüssel zur Stabilität Europas und zur Rückkehr Deutschlands in die internationale Staatengemeinschaft. Anlässlich der ersten Lesung des Vertrages vom 22. Januar 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit in der 73. Sitzung des Bundestages am 25. April 1963 bekräftigt Adenauer: „Ohne eine dauernde Aussöhnung zwischen Deutschland und Frankreich kann Europa nicht geschaffen werden.“ Auch die Verständigung mit Israel begreift Adenauer als moralische Verpflichtung des neuen deutschen Staates. Mit dem Luxemburger Abkommen von 1952 bekennt sich die Bundesrepublik zur Verantwortung für die von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begangenen Verbrechen. 14 Jahre Kanzlerschaft und Rücktritt 1963 In 14 Jahren Kanzlerschaft stellt er die wesentlichen Weichen für die Geschichte der Deutschen nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Als er 1963 mit der berühmten Bemerkung „Ich gehe nicht leichten Herzens“ zurücktritt, sind die politischen Ziele aus seiner Regierungserklärung vom 20. September 1949 – Wiederaufbau und Westintegration, auch die Versöhnung mit Frankreich – im Wesentlichen erreicht. Der deutsch-französische Freundschaftsvertrag ist unterzeichnet. Deutschland ist als Mitglied des Nordatlantikpakts und als Gründungsmitglied der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft fester Bestandteil der westlichen Welt. Mit dem Luxemburger Abkommen ist eine erste Annäherung an Israel gelungen. Die demokratischen Strukturen sind gefestigt und Deutschland genießt als erfolgreiche Volkswirtschaft wieder Ansehen in der Welt. Alterspräsident Auch nach seinem Rücktritt vom Kanzleramt im Jahr 1963 bleibt Adenauer Mitglied des Deutschen Bundestages. Am 20. Oktober 1965 eröffnet er als Alterspräsident die konstituierende Sitzung des fünften Bundestages. Adenauer hält die bisher kürzeste Rede aller Alterspräsidenten, die im Kern aus drei Sätzen besteht: „Sie wissen, dass nach Artikel 38 des Grundgesetzes jeder Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes ist. Wir werden aller menschlichen Voraussicht nach während der nächsten vier Jahre schweren Zeiten entgegengehen. Ich hoffe und bin davon überzeugt, dass sich dann alle Mitglieder dieses Hauses dieser Gemeinsamkeit ihrer Verpflichtungen bewusst sind.“ Parlamentarisches Vermächtnis Konrad Adenauer stirbt am 19. April 1967 im Alter von 91 Jahren. Von 1949 bis zu seinem Tod gehört er dem Deutschen Bundestag in allen fünf Wahlperioden als direkt gewählter Abgeordneter im Wahlkreis Bonn an. Auch seine letzten politischen Jahre bleiben durch sein besonderes außenpolitisches Engagement geprägt. In persönlichen Kontakten und Beziehungen setzt sich Adenauer weiterhin für gute deutsch-französische Beziehungen ein. Im Mai 1966 reist er zum ersten Mal nach Israel, um ein Zeichen für die weitere Verbesserung der deutsch-israelischen Beziehungen zu setzen. Bei seiner letzten Auslandsreise im Februar 1967 nach Spanien ruft er dazu auf, im Ringen um die europäische Einigung nicht nachzulassen. Als Vorsitzender des Parlamentarischen Rates (1948/49), als erster Bundeskanzler (1949 bis 1963) der Bundesrepublik Deutschland und als Abgeordneter des Deutschen Bundestages bis zu seinem Tod am 19. April 1967 prägt er über fast zwei Jahrzehnte hinweg das parlamentarische Selbstverständnis des neuen Staates. Adenauer zählt bis heute zu den deutschen Politikern, die sich international hohes Ansehen erwarben. Insgesamt 54 offizielle deutsche und ausländische Orden und Ehrenzeichen, die ihm zu Lebzeiten verliehen wurden, zeugen davon. (klz/29.12.2025)