Bundestag stimmt für Vermittlungsergebnis zur Klinik-Vergütungen

Der Bundestag hat dem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum Pflegekompetenzgesetz (21/3311) zugestimmt. Für den Einigungsvorschlag zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (21/1511, 21/1935) stimmten am Freitag, 19. Dezember 2025, die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke enthielt sich ihrer Stimme. Ursprünglich hatte der Bundestag das Gesetz am 6. November verabschiedet (21/2641). Der Bundesrat hatte daraufhin am 21. November den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen (21/2893). Strittig war eine Regelung zu den Klinikvergütungen für das Jahr 2026. Meistbegünstigungsklausel bleibt ausgesetzt Der im gemeinsamen Ausschuss von Bundestag und Bundesrat gefundene Einigungsvorschlag sieht vor, die Auswirkungen der Einsparungen auf das Jahr 2026 zu begrenzen. Konkret soll die Meistbegünstigungsklausel für das Jahr 2026 ausgesetzt bleiben. Um jedoch negative Folgen für die Finanzierung der Krankenhäuser in den darauffolgenden Jahren auszuschließen, soll bei der Vereinbarung des Landesbasisfallwertes für das Jahr 2027 ein um 1,14 Prozent erhöhter Landesbasisfallwert für 2026 zugrunde gelegt werden. Für die meisten Krankenhäuser kann dies durch eine Ergänzung der Regelungen zum Krankenhausentgeltgesetz geschehen, wie vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagen. Damit dies für alle Krankenhäuser gilt, müssen auch psychiatrische und psychosomatische Kliniken einbezogen werden. Für diese hat die Bundesregierung in einer Protokollerklärung zugesichert, die Bundespflegesatzverordnung – die nicht Gegenstand der Vermittlungsverfahrens war – schnellstmöglich entsprechend zu ändern. Der Bundesrat muss ebenfalls am Freitag, 19. Dezember, über den Kompromiss abstimmen. (19.12.2025)