Debatte über „Steuerprivilegien für höchste Erbschaften“
Die Linksfraktion will „Steuerprivilegien für höchste Erbschaften streichen“. Über ihren so betitelten Antrag (21/627) entscheidet das Parlament am Freitag, 19. Dezember 2025, nach einstündiger Debatte namentlich. Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussvorlage (21/2691) die Ablehnung. Ebenfalls abschließend beraten wird ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen – Ausnahmen bei Erbschaft- und Immobilienbesteuerung abbauen und organisierte Steuerhinterziehung wie Cum/Cum bekämpfen“ (21/2028). Der Finanzausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung (21/3349) vorgelegt. Antrag der Linken Die Abgeordneten fordern, die Verschonungsbedarfsprüfung nach Paragraf 28a Erbschaftssteuergesetz abzuschaffen. Ferner sollen die Steuervergünstigungen in den Paragrafen 13a bis d sowie 19a beseitigt werden. Durch die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung würden große Erbschaften und Schenkungen faktisch steuerfrei gestellt, schreibt die Fraktion. Auf über sechs Milliarden Euro Erbschaften und Schenkungen seien 2023 nur acht Millionen Euro Steuern angefallen – „ein Steuersatz von 0,13 Prozent“. Von diesen Steuergeschenken profitierten Multimillionäre und Milliardäre „im Westen“. Die neuen Bundesländer und kleine Erbschaften gingen weitestgehend leer aus. Daneben gibt es aus Sicht der Linksfraktion noch weitere Möglichkeiten zur Steuergestaltung. Unter anderem die Ausnutzung des Freibetrags alle zehn Jahre, die „300-Wohnungen-Regel“ und Stiftungsregeln. Dies führe dazu, „dass eine Person, die drei Millionen Euro oder drei Wohnungen erbt, mehr Steuern bezahlt als eine Person, die 300 Millionen Euro oder 300 Wohnungen erbt“. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Verschonung von Erbschaften im Bereich der Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro streichen. Das sieht ihr Antrag (21/2028) vor, der auch ein Ende der „De-facto- Steuerbefreiung bei Erbschaften ab 300 Wohneinheiten“ fordert. Für große Betriebsvermögen sollen künftig statt der Verschonungsbedarfsprüfung „flexible und großzügige Stundungsmöglichkeiten“ gelten, „die eine Fortführung des Betriebs und den Erhalt von Arbeitsplätzen gewährleistet“. Der Antrag befasst sich darüber hinaus mit weiteren Aspekten der Immobilienbesteuerung sowie der „organisierten Steuerhinterziehung, wie Cum/Cum“. (bal/hau/17.12.2025)
