Antrag zur Senkung der Kosten für Arzneimittel beraten
„Kosten für hochpreisige Arzneimittel bezahlbar halten – Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3303), über den der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, erstmals debattiert hat. Nach 30-minütiger Aussprache wurde der Antrag dem federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag der Grünen Angestrebt werde eine Modernisierung der Arzneimittelvergütung, die klarere Anreize für versorgungsrelevante Innovationen setze und eine innovative Medikamentenversorgung für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) absichere, heißt es in dem Antrag. Die aktuell überproportional ansteigenden Arzneimittelkosten könne die GKV nicht nachhaltig stemmen. Die Ausgaben der GKV für Arzneimittel seien seit 2011 von 32 Milliarden Euro auf über 55 Milliarden Euro im Jahr 2024 gestiegen. Besonders ausgeprägt sei die Dynamik bei hochpreisigen Therapien, darunter sogenannten Orphan Drugs (Arzneimittel für seltene Erkrankungen) und gentherapeutischen Einmalbehandlungen. Diese Entwicklung sei für den Anstieg der Gesundheitsausgaben wesentlich mitverantwortlich. Die Arzneimittelausgaben seien zu einem zentralen Treiber der finanziellen Instabilität in der GKV geworden. Wenn die explodierenden Preise und Gesamtkosten nicht wirksam angegangen würden, könnte eine Versorgung der Patienten mit allen innovativen Medikamenten in naher Zukunft nicht mehr gewährleistet sein. Es bedürfe dringend struktureller und langfristig tragfähiger Reformen, um die Kostenentwicklung im Arzneimittelbereich zu dämpfen, die Preisbildung verlässlicher zu steuern und die GKV in ihrer finanziellen Stabilität zu sichern, heißt es in dem Antrag weiter. Die Abgeordneten schlagen im Bereich der Arzneimittel- und Arzneimittelpreispolitik ein 26 Punkte umfassendes Reformprogramm vor, um die GKV-Ausgaben zu senken, darunter die befristete Anhebung des Herstellerabschlags sowie den Ausbau von Preis-Mengen-Regelungen, indem in allen Erstattungsbetragsverträgen verbindliche Preisstaffeln bei definierten Absatzschwellen vorgesehen werden. Ferner sollte nach Ansicht der Grünen bei der Markteinführung neuer Arzneimittel ein extern festgelegter Interimspreis eingeführt werden, der sich an den Kosten der Vergleichstherapie orientiert, um überhöhte Einführungspreise zu verhindern. Dem GKV-Spitzenverband wollen die Grünen ermöglichen, neue Wirkstoffe mit geringem oder nicht quantifizierbarem Zusatznutzen und damit einhergehende Arzneimittel bei unzureichender Evidenz oder unangemessenen Preisforderungen nicht zu erstatten. (pk/hau/18.12.2025)
