Antrag zur „Rentnerarmut in Deutschland“ abgelehnt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, nach halbstündiger Debatte einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Rentnerarmut in Deutschland – Einführung eines 25-Prozent-Freibetrages in der Grundsicherung“ (21/2718) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (21/3354). Antrag der AfD-Fraktion Die Abgeordneten schreiben in ihrem Antrag: „Der seit Januar 2021 gewährte Grundrentenzuschlag erreicht die vorgenannten Ziele nicht. Bürger, die weniger als 33 Jahre an sogenannten ,Grundrentenzeiten‘ vorweisen können, sind vom Grundrentenzuschlag ausgeschlossen. So werden auch nur etwa 1,3 Millionen Renten mit dem Grundrentenzuschlag aufgestockt; der Zuschlag beträgt durchschnittlich etwa 92 Euro brutto. Bei den Senioren, die gegenwärtig nur eine geringe Altersrente beziehen und teilweise gezwungen sind, aufstockende Fürsorgeleistungen in Form der Grundsicherung im Alter zu beziehen, wirken sich die bestehenden Freibetragsregelungen häufig nicht aus – etwa dann, wenn weniger als 33 Jahre an sogenannten ,Grundrentenzeiten‘ vorliegen.“ Die AfD forderte deshalb, die teilweise Anrechnungsfreistellung der Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Einkommensanrechnung in der Grundsicherung neu zu regeln und dabei eine angemessene Anrechnungsfreistellung in Höhe von 25 Prozent der Renten festzulegen, mindestens aber einen Sockelbetrag von 100 Euro freizustellen. Das Gleiche sollte auch für die Erwerbsminderungsrenten gelten, so die Fraktion. (che/hau/18.12.2025)
