Ablehnung „jeder Form einer Chatkontrolle“ gefordert
„Keine digitale Überwachung – Gegen jede Form einer Chatkontrolle“ lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion vorgelegten Antrags (21/3296), der am Mittwoch, 17. Dezember 2025, erstmals im Bundestag beraten wurde. Nach 30-minütiger Debatte wurde der Antrag an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Innenausschuss die Federführung übernehmen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, sich in den anstehenden Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Rat, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission entschieden gegen eine „Chatkontrolle“, auch auf freiwilliger Basis der Unternehmen, einzusetzen. Die „bis zum April 2026 befristete diesbezügliche Erlaubnis“ solle nicht verlängert werden. In der Begründung führt die Fraktion aus, dass eine Übergangsverordnung des EU-Parlaments und des EU-Rates es Digitalunternehmen seit 2021 erlaube, freiwillig Online-Inhalte auf ihren Plattformen auf Darstellungen des sexuellen Kindesmissbrauchs zu untersuchen. Diese Regelung sei bis April 2026 verlängert worden. Die Bundesregierung sende jedoch „unterschiedliche Signale“ zum „Vorhaben einer Chatkontrolle“. Dabei habe das deutsche Votum angesichts des Gewichts Deutschlands im Europäischen Rat eine entscheidende Bedeutung. Es bedürfe daher eines „klaren deutschen Neins zum Vorhaben einer Chatkontrolle“, egal ob verpflichtend oder freiwillig, schreiben die Abgeordneten in dem Antrag. Auch eine den Unternehmen eingeräumte Möglichkeit, freiwillig ihre Dienste auf Darstellungen des sexuellen Kindesmissbrauchs zu untersuchen, verstößt nach Ansicht der Fraktion gegen das verbriefte Recht auf private digitale Kommunikation, wie es in den Artikeln 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgeschrieben sei. (lbr/hau/17.12.2025)
