Deutscher Wetterdienst soll Naturgefahrenportal entwickeln
Der Bundestag hat den Weg für den Deutschen Wetterdienst (DWD) freigemacht, ein Naturgefahrenportal zu entwickeln und zu betreiben, in das die zuständigen Behörden ihre Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen zu Naturgefahren einpflegen. Mit der Mehrheit der Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben die Abgeordneten am Donnerstag, 22. Februar 2024, einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/10032, 20/10282) in einer vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (20/10428) gebilligt. Die AfD enthielt sich bei der Abstimmung. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) erbringt meteorologische und klimatologische Dienstleistungen und sorgt unter anderem für die meteorologische Sicherung der Luftfahrt und der Seefahrt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz wurde die gesetzliche Grundlage und die zu erfüllenden Voraussetzungen für den Bund als Betreiber des Naturgefahrenportals und Herausgeber der darin abgebildeten Informationen geschaffen. Die Länder hatten um Unterstützung bei der Herausgabe ihrer Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen bezüglich Naturgefahren, insbesondere zu Hochwasser ersucht. Sie hatten im Bund-Länder-Beirat des Deutschen Wetterdienstes (DWD) als zuständigem Gremium den DWD beauftragt, ein Naturgefahrenportal einzurichten und zu betreiben. Diese Beauftragung sei ein Ergebnis mehrerer Tagungen des Bund-Länder-Beirats des DWD sowie zweier Hochwasser-Workshops beim DWD zur Analyse und Aufbereitung der Hochwasserereignisse im Juli 2021 gewesen, heißt es im Gesetz. Allgemeinverständliche Frühwarnungen Das Ziel ist die Herausgabe von allgemeinverständlichen Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen über Naturgefahren an die Bevölkerung. Dies soll bundesweit an zentraler Stelle in einem einheitlichen und barrierefreien Format erfolgen. Die Informationen sollen dem Gesetz zufolge „mit allen Inhalten, die zum Verständnis der Informationen und Warnungen erforderlich sind“, veröffentlicht werden. Dies soll im Zeitraum so früh wie möglich vor einem bevorstehenden Ereignis geschehen, „so lange noch keine akute Gefahrensituation der höchsten Warnstufe besteht und Vorsorgemaßnahmen möglich sind“. Die Verantwortlichkeiten für die jeweiligen Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen bleiben unberührt, schreibt die Bundesregierung. „Insbesondere verbleibt die Verantwortung für das Warnmanagement im Katastrophenschutz bei den Ländern und deren Kommunen“, heißt es in dem Gesetz. Es soll so die Frühwarnung und der Bevölkerungsschutz – mit klaren Zuständigkeiten – verbessert werden. Mit dem Beschluss wurden auch Änderungen an anderen Gesetzen vorgenommen. So etwa am Handelsgesetzbuch und am Genossenschaftsgesetz. (hau/ste/22.02.2024)