Verfahrenskommunikation mit dem Bundes­verfassungs­gericht künftig elektro­nisch möglich

Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. Februar 2024, die gesetzlichen Grundlagen für die „sichere elektronische verfahrensbezogene Kommunikation“ mit dem Bundesverfassungsgericht geschaffen. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes – Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht“ (20/9043) stimmten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu. Die AfD stimmte gegen das zuvor im Rechtsausschuss noch in Teilen geänderte Gesetz (20/10408). Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Regelungen sollen im Wesentlichen „den bereits bestehenden Regelungen zum elektronischen Rechtsverkehr in der Zivilprozessordnung und den vergleichbaren Regelungen der anderen Fachprozessordnungen“ folgen. Auch die Führung elektronischer Akten soll mit dem Gesetz geregelt werden. Ferner soll „für bestimmte Forschungsvorhaben die Möglichkeit früherer Einsichtnahme in Altunterlagen des Bundesverfassungsgerichts“ eröffnet werden. (scr/ste/hau/22.02.2024)