EU-Rechtsrahmen für die Abwicklung von Banken zugestimmt

Änderungen am europäischen Rechtsrahmen für die Abwicklung von Banken werden eins zu eins in deutsches Recht umgesetzt. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag, 4. Dezember 2025, als er einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024 / 1174 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU und der Verordnung (EU) Nr. 806 / 2014 im Hinblick auf bestimmte Aspekte der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten“ (21/2509, 21/2964) nach 20-minütiger Aussprache annahm. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, dagegen die AfD. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/3111) vor. Gesetzentwurf der Bundesregierung Es gehe um „technische Vorgaben, wie für Banken, deren Konzernstruktur aus mehreren, aneinandergereihten Tochterunternehmen (Daisy Chains) besteht, die Mindestanforderungen an Verlustpuffern aus Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten bestimmt und erfüllt werden“, heißt es im Gesetzentwurf. Ziel der Regelung sei eine „ausreichende Verlusttragung innerhalb des Konzerns in einer Abwicklung“, wobei verhindert werden solle, „dass Tochtergesellschaften überproportional belastet werden“. Darüber hinaus regle die Richtlinie, so die Regierung, dass Banken, die im Wege eines regulären Insolvenzverfahrens zu liquidieren wären, von der Anforderung zum Aufbau von Verlustpuffern für die Abwicklung ausgenommen sind. Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben, wie aus seiner Stellungnahme (21/2509) hervorgeht. (bal/hau/04.12.2025)