Forderung nach Abschaffung der CO2-Bepreisung abgelehnt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2025, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Kein Heizungsgesetz durch die Hintertür – CO2-Bepreisung abschaffen“ (21/227) nach 20-minütiger Aussprache abgelehnt. In namentlicher Abstimmung votierten 445 Abgeordnete für die Ablehnung des Antrags, 138 stimmten dagegen. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (21/3108) vor. Antrag der AfD Die AfD wollte das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangte in ihrem Antrag außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollten „schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos“ gestrichen werden. Zudem sollte die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden. Die Fraktion bezweifelt, dass es zu der laut Koalitionsvertrag vorgesehenen Abschaffung des Heizungsgesetzes kommen wird. Denn in dem Vertrag stehe, dass das neue GEG „technologieoffener, flexibler und einfacher“ gestaltet werden solle. Außerdem würde die Zielsetzung der Bundesregierung zur Klimaneutralität (2045) beziehungsweise der Europäischen Union (2050) bestehen bleiben. Der Zwang zur Abschaffung von Öl- und Gasheizungen sollte aus Sicht der Fraktion nun über den Umweg der CO2-Bepreisung durchgesetzt werden. Das Heizen mit bewährten und bisher günstigen Öl- und Gasheizungen sollte so teuer gemacht werden, „dass sich die Besitzer der Heizungen den Betrieb nicht mehr leisten können“. Von der versprochenen Technologieoffenheit bleibe nicht viel übrig, heißt es in dem Antrag. (hau/04.12.2025)
