Abgesetzt: Menschenrechtsbericht der Bundesregierung

Der Bundestag hat von der Tagesordnung abgesetzt die Beratung über den 15. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik (20/4865), die für Donnerstag, 22. Februar 2024, vorgesehen war. Nach 40-minütiger Debatte wird über die vom Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe angekündigte Beschlussempfehlung abgestimmt. Unterrichtung durch die Bundesregierung Im Vorwort zu dem Menschenrechtsbericht der Bundesregierung erinnert Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) an Kriege, Terror und Verletzungen der Menschenrechte in vielen Ländern der Erde im Jahr 2022 und verweist insbesondere auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die damit verbundenen Gräueltaten. Bei Morden und Vergewaltigungen dürfe es keine Straflosigkeit geben, erklärt die Ministerin mit Blick auf den russischen Angriff auf die Ukraine. Straflosigkeit verhindere Gerechtigkeit. Daher setze sich die Bundesregierung für die Aufklärung und Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen ein. Auch an anderen Orten der Welt würden Menschenrechte mit Füßen getreten, erklärt Baerbock weiter und nennt den Iran, wo Männer und Frauen unter Angst um ihr Leben für das Recht einstünden, selbst über ihr Leben zu bestimmen. Sie erwähnt auch Afghanistan, wo das Taliban-Regime den Frauen und Mädchen jede Freiheit und Würde raube. In dem Bericht geht es zum einen um den Aktionsplan Menschenrechte der Bundesregierung 2023 – 2024 sowie um die Menschenrechte in Deutschland. Thematisiert werden des Weiteren Menschenrechte in der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik sowie die Menschenrechte weltweit. (pk/hau/20.02.2024)