Moderni­sierung des Sicherheits­überprüfungsgesetzes beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2025, nach halbstündiger Debatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften“ (21/1926) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (21/3106) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/3107) zur Finanzierbarkeit vor. Erstmals beriet der Bundestag einen Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen (21/3027, Sicherheitsüberprüfungsgesetz). Die Vorlage wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf ausführt, regelt das Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes (SÜG) die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen von Personen mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten. Mit einer Änderung des Gesetzes im Jahr 2017 seien darin die Funktionen des Geheim- sowie des Sabotageschutzbeauftragten in öffentlichen Stellen verankert, Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen definiert und die Mitwirkung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beim materiellen Geheimschutz bestimmt worden, schreibt die Bundesregierung. Bei einer Evaluation des Änderungsgesetzes sei „punktueller Verbesserungsbedarf“ festgestellt worden; zudem ergebe sich Anpassungsbedarf „aus der verschärften Sicherheitslage, infolge derer die Gefahr von Ausspähung und Sabotage öffentlicher Stellen und in deren Auftrag handelnder nichtöffentlicher Stellen stark gewachsen ist“. Anpassung des Sabotageschutzes an Sicherheitslage Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz sollen den Angaben zufolge die bei der Evaluierung „festgestellten punktuellen Verbesserungsbedarfe“ aufgegriffen sowie das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen und die Rahmenbedingungen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes an die verschärfte Sicherheitslage angepasst werden. Außerdem werden die gesetzlichen Voraussetzungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Sicherheitsüberprüfungsverfahren geschaffen. Unter anderem sind Internetrecherchen künftig bei allen Überprüfungsarten auch zur mitbetroffenen Person möglich, „um auf die betroffene Person durchschlagende Sicherheitsrisiken feststellen zu können“, wie aus der Begründung hervorgeht. Danach sind Internetrecherchen künftig umfassend möglich sein und umfassen für alle Überprüfungsarten auch soziale Netzwerke, „die ein wesentliches Instrument zur Verbreitung extremistischer Inhalte darstellen“. Daneben fügt das Gesetz im Bundesbeamtengesetz einen Paragrafen zu beihilferechtlichen Verfahrenserleichterungen ein, um „übermäßigen und unwirtschaftlichen manuellen Prüfaufwand in der Beihilfebearbeitung und damit unzumutbare Bearbeitungszeiten zu vermeiden“. Gesetzentwurf der AfD Die AfD-Fraktion will mit ihrem Entwurf für ein Sicherheitsüberprüfungsgesetz (21/3027) für staatliche Dokumente die Geheimhaltungsstufe „VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)“ streichen. Wie die Fraktion schreibt, seien für staatliche Dokumente die vier verschiedenen Geheimhaltungsstufen „streng geheim“. „geheim“, „VS-Vertraulich“ und „VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)“ vorgesehen. Die Geheimhaltungsstufe „VS-NfD“ entfalte kaum einen wirksamen Schutz, schränke aber auf der anderen Seite „die Grundpfeiler demokratischer Kontrolle erheblich ein und das auf Grundlage unbestimmter und denkbar weit gefasster Kriterien, die sich hauptsächlich aus Verwaltungsvorschriften ergeben“. Eingestufte Informationen seien auch der Presse und der Wissenschaft nicht mehr frei zugänglich und schränken parlamentarische Kontrollrechte ein, heißt es in der Vorlage weiter. So könnten Bundestagsabgeordnete die Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der Öffentlichkeit nicht zugänglich machen, wenn diese Informationen als „VS-NfD“ eingestuft worden sind, fügt die Fraktion hinzu und schlägt vor, die Geheimhaltungsstufe „VS-NfD“ abzuschaffen. (sto/hau/03.12.2025)