Bund kann sich künftig an Instandhaltungskosten der Schiene beteiligen
Der Bund wird sich künftig an den Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung des Schienennetzes beteiligen können. Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. Februar 2024, einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/8288, 20/8651, 20/10416) gebilligt. Zugestimmt hatten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die Gruppe Die Linke. Union und AfD stimmten gegen das zuvor im Verkehrsausschuss in Teilen noch geänderte Gesetz (20/10414). Darüber hinaus nahm der Bundestag eine Entschließung an, in der der Bundesregierung Zielvorgaben zur vollständigen Digitalisierung und weitgehenden Elektrifizierung des Betriebs auf dem deutschen Schienennetz gemacht werden. Ein Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion (20/10422) fand keine Mehrheit. Darin forderte die Union eine „grundlegende, strukturelle und organisatorische Neuaufstellung“ der Deutschen Bahn AG. Auch ein Antrag der AfD mit dem Titel „Die Deutsche Bahn AG zielgerichtet und wirkungsvoll reformieren“ (20/7197, 20/10413) wurde abgelehnt. Dagegen votierten alle übrigen Fraktionen des Hauses. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz soll der Bund auch IT-Leistungen zur Digitalisierung der Eisenbahninfrastruktur und die Folgekosten aus Investitionsprogrammen des Bundes zur Herstellung von Barrierefreiheit oder freiwilligen Lärmsanierungen finanzieren können. Auch in Verkehrsstationen soll der Bund Ersatzinvestitionen nachhaltig ausgestalten und die Verkehrsstationen an den zukünftigen verkehrlichen Bedarf anpassen können. Die bisherige Fassung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes habe sich zunehmend als ein Investitionshemmnis erwiesen, hieß es in der Begründung der Gesetzesnovelle. Das zunehmende Alter und die hohe Auslastung der Einsenbahninfrastruktur mache sie störungsanfällig und unzuverlässig. Der Modernisierungsrückstau sei groß und seine Beseitigung dulde keinen Aufschub. Die Eisenbahninfrastruktur sei zu klein für die Aufnahme wesentlicher Anteile des Verkehrswachstums und das Erreichen der Klimaziele. Änderungen im Verkehrsausschuss Mit dem vom Verkehrsausschuss angenommenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen werden im Gesetz insgesamt 40 Hochleistungskorridore im Schienennetz der Deutschen Bahn benannt, für deren Generalsanierung die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel bis Ende 2030 vorrangig eingesetzt werden sollen. Zudem wird klargestellt, dass auch Anlagen für Abstellung, Bereitstellung, Zugbildung und Umschlag von Zügen, Triebfahrzeugen, Wagen und Servicefahrzeugen zu den Schienenwegen im Sinne des Gesetzes gehören Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat hielt es in seiner Stellungnahme (20/8651) für erforderlich, im Zusammenhang mit der Einführung der gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte innerhalb der Deutschen Bahn AG das Finanzierungssystem grundlegend neu zu ordnen, damit der Bund zukünftig seiner Gewährleistungspflicht beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes vollumfänglich nachkommen kann. Die Vorschläge der Beschleunigungskommission Schiene seien hier eine gute Grundlage. Die Länderkammer forderte die Bundesregierung auf, die Länder bei der anstehenden Strukturreform eng einzubeziehen. Sie wies zudem darauf hin, dass die Finanzierungsverantwortung für das Schienennetz der Eisenbahnen des Bundes nach Artikel 87e des Grundgesetzes ausschließlich durch den Bund zu gewährleisten sei. Klarstellend wies die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung darauf hin, dass der Gesetzesentwurf den Dualismus der Finanzierung des Neubaus, des Ausbaus und der Ersatzinvestitionen einerseits und der Unterhaltung und Instandsetzung andererseits aufhebt. Der Bund könne sich nunmehr auch an Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung beteiligen. Antrag der AfD Die AfD plädierte in ihrem Antrag (20/7197) für eine Reform der Deutschen Bahn AG. Sie forderte die Bundesregierung auf, dem Bundestag grundlegende Möglichkeiten darzustellen, die Infrastruktursparten der Deutschen Bahn AG besser vom Konzern zu trennen. Diese Möglichkeiten müssten sich am Gemeinwohlinteresse vor allem unter den Aspekten der Transparenz, der Sicherstellung der Daseinsvorsorge, der Resilienz gegen Arbeitskämpfe und der Sparsamkeit im Umgang mit Steuergeldern orientieren. Zudem sollte die Bundesregierung darlegen, wie dem Bund die Durchgriffsrechte eingeräumt werden könnten, sodass dieser seine Verantwortung für die Infrastruktur in einer dem Bereich der Bundesfernstraßen vergleichbaren Weise direkt wahrnehmen kann, und auf welche Art Wettbewerbsverzerrungen, die aufgrund der Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge innerhalb der Deutschen Bahn AG bestehen, ausgeräumt werden könnten. (eis/aw/ste/22.02.2024)