Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung beschlossen
Der Bundestag hat am Freitag, 14. November 2025, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung (21/1505, 21/2073, 21/2146 Nr. 1.12) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/2778) angenommen. Zugesstimmt haben CDU/CSU und SPD, dagegen votierten die AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke enthielt sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit (21/2779) vor. Gesetzentwurf der Bundesregierung Das Gesetz „zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung“ (21/1505) sieht eine „erhebliche Ausweitung der Möglichkeiten zur Errichtung elektronischer Dokumente“ zum Zweck der Beurkundung durch Notare wie auch durch andere Urkundsstellen vor. Kernstück der Neuregelung ist laut Bundesregierung die Ermöglichung der Aufnahme elektronischer Niederschriften zur Beurkundung von Willenserklärungen in Gegenwart der Urkundsperson. Auch für sonstige Beurkundungen werden die Möglichkeiten zur Errichtung elektronischer Dokumente anstelle von papierförmigen Urkunden ausgeweitet. Wie die Bundesregierung ausführt, ist das Beurkundungsverfahren derzeit noch grundsätzlich papiergebunden ausgestaltet. Die Errichtung elektronischer Dokumente zum Zwecke der öffentlichen Beurkundung sehe das Beurkundungsgesetz nur punktuell vor, nämlich für Beurkundungen mittels Videokommunikation sowie für einfache elektronische Zeugnisse. In allen übrigen Fällen müssten Notare sowie andere für öffentliche Beurkundungen zuständige Stellen – wie etwa auch Nachlassgerichte – Urkunden in Papierform errichten. „Digitalisierung der Justiz fortführen“ „Sofern im Beurkundungsverfahren Urkunden in Papierform errichtet werden, bedarf es sowohl für die elektronische Verwahrung als auch für elektronische Vollzugstätigkeiten eines Medientransfers“, schreibt die Bundesregierung weiter. Hierdurch würden Personal- und Sachkapazitäten bei den Urkundsstellen gebunden und die Bearbeitung werde verzögert. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 5. Mai 2025 setze das Ziel, „die Digitalisierung der Justiz konsequent fortzuführen und Medienbrüche abzuschaffen“, heißt es in der Vorlage ferner. Um dieses Ziel zu erreichen, sehe der Entwurf weitreichende Möglichkeiten für eine Errichtung elektronischer Urkunden vor. Damit würden die Voraussetzungen für eine medienbruchfreie Weiterverarbeitung dieser Dokumente geschaffen. So könnten Prozesse beschleunigt und Kapazitäten in Notariaten, Gerichten und anderen Urkundsstellen eingespart werden. Änderung im Rechtsausschuss Gegenüber dem Regierungsentwurf hatte der federführende Rechtsausschuss am 12. November auf Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eine Änderung im Wortlaut („Zeugnis“ statt „Dokument“) einer Norm des Gesetzentwurfs vorgenommen. Ziel war eine Angleichung des Wortlauts. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat sah Änderungsbedarf bei der Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung. In seiner Stellungnahme (21/2073) machte er diverse Detailvorschläge zur Anpassung von Regelungen. Zudem schlug der Bundesrat vor, die Regelungen zur elektronischen Niederschrift aus dem Beurkundungsgesetz in weitere Verfahrensordnungen zu überführen. In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung diesen und weitere Vorschläge ab. (scr/14.11.2025)
