Einbeziehung von Bundestagsabgeordneten in die Rentenversicherung
Der Bundestag berät am Freitag, 14. November 2025, eine Stunde lang erstmals einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Bundestagsabgeordnete vollumfänglich in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen“ (21/2708). Die Vorlage soll im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Strittig ist die Federführung. Während die Antragsteller sie beim Ausschuss für Arbeit und Soziales stehen, wollen die Koalitionsfraktionen die Überweisung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Antrag der Linken Die Fraktion fordert in ihrem Antrag, dass der Bundestag eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einrichtet, um von der kommenden Wahlperiode an die Altersversorgung der Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen. Spätestens ab Frühjahr 2029 sollen die Abgeordneten auf ihre Abgeordnetenentschädigung („Diäten“) Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung in Höhe des halben Beitragssatzes zahlen. Die verbleibende Hälfte, der sogenannte Arbeitgeberanteil, solle vom Bundestag für die Abgeordneten an die jeweiligen Rentenversicherungsträger abgeführt werden. Aus Gründen des Vertrauensschutzes solle sichergestellt werden, dass bis zum Ende der laufenden Wahlperiode erworbene Ansprüche auf Altersentschädigung unverändert erhalten bleiben. Zugleich will die Fraktion den Abgeordneten ab der kommenden Wahlperiode ermöglichen, über den Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen (VBLU) nach denselben Regeln Anwartschaften der betrieblichen Altersversorgung zu erwerben, „die heute schon für ihre persönlichen Mitarbeitenden gelten“. Einführung einer Beitragsäquivalenzgrenze Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung bis zum 1. Januar 2028 schrittweise zu verdoppeln und ab dem 1. Juli 2026 eine „Beitragsäquivalenzgrenze“ in der gesetzlichen Rentenversicherung einzuführen. Durch diese sollen Rentenansprüche über dem Entgeltpunktewert, der dem einer doppelten Standardrente entspricht (90 Entgeltpunkte), ab dieser Grenze „im höchsten verfassungsmäßig zulässigen Maße dauerhaft und unbefristet abgeflacht“ werden. Zur Ermittlung der Entgeltpunkte oberhalb der Beitragsäquivalenzgrenze solle ein neuer Zugangsfaktor eingeführt werden, der bei Rentenbeginn alle Entgeltpunkte, die in der Summe 90 überschreiten, halbiert und so darauf berechnete Renten abflacht. Ausgleich durch betriebliche Altersversorgung Die Fraktion verweist darauf, dass die höchstmögliche Altersversorgung für einfache Abgeordnete aktuell auf 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung, also derzeit 7.691,75 Euro brutto, begrenzt ist und erst nach 26 Jahren Zugehörigkeit zum Bundestag erreicht wird. Den Abgeordneten würde ihre Altersversorgung durch die Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung um bis zu 73,6 Prozent gekürzt werden, schreibt die Fraktion. Die Möglichkeit, freiwillig Ansprüche über die betriebliche Altersversorgung ihrer persönlichen Mitarbeitenden zu denselben Konditionen erwerben zu können, würde für „einen gewissen Ausgleich“ sorgen, schreiben die Abgeordneten. Allerdings würden die Abgeordneten dazu auch weitere Beiträge aus ihrer Abgeordnetenentschädigung leisten müssen. Im Ergebnis würden die Abgeordneten zu denselben oder sehr ähnlichen Bedingungen Alterssicherungsansprüche erwerben „wie viele Millionen ihrer Wählerinnen und Wähler“, heißt es in dem Antrag. (vom/12.11.2025)
