Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein

Die Fraktion Die Linke setzt sich ebenso wie Bündnis 90/Die Grünen für die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein ein. Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. November 2025, in erster Lesung die Gesetzentwürfe der Linken „zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein“ (21/1757) sowie der Grünen „zur Änderung des Strafgesetzbuches – Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren“ (21/2722) erstmals debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Gesetzentwurf der Linken Mit der Vorlage soll der Paragraf 265a des Strafgesetzbuches (StGB) gestrichen werden, der bislang das „Erschleichen von Leistungen“ und damit das sogenannte „Schwarzfahren“ unter Strafe stellt. Zur Begründung verweist die Fraktion darauf, dass das Fahren ohne Fahrschein derzeit zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen könne und häufig arme oder obdachlose Menschen treffe, die sich Tickets nicht leisten könnten. Durch die Praxis der Ersatzfreiheitsstrafen kämen Betroffene oftmals ins Gefängnis, obwohl weder Personen noch Sachen zu Schaden kämen und der verursachte finanzielle Schaden gering sei. Die strafrechtliche Sanktion sei unverhältnismäßig und widerspreche der „Funktion des Strafrechts als letztes Mittel“. „Erhebliche Entlastung“ von Polizei und Justiz Die Abgeordneten argumentieren weiter, Polizei und Justiz könnten dadurch erheblich entlastet werden. Ein Ausgleich für wirtschaftliche Schäden sei Aufgabe der Verkehrsbetriebe, die bereits ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ von durchschnittlich 60 Euro erheben. Auch die übrigen Tatbestände des Paragrafen 265a StGB, etwa das Erschleichen von Automatenleistungen oder der Zutritt zu Veranstaltungen ohne Ticket, sollen laut Entwurf entfallen. Gesetzentwurf der Grünen Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will das Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren. Konkret soll ihrem Entwurf zufolge Paragraf 265a des Strafgesetzbuches („Erschleichen von Leistungen“) gestrichen werden. Die Fraktion argumentiert, dass das Erschleichen von Leistungen, wozu auch das Fahren ohne Fahrschein gehört, ein Bagatelldelikt sei, „dessen strafrechtliche Sanktionierung unverhältnismäßig ist“. Stattdessen könne dem Fehlverhalten des Erschleichens der Beförderungsleistung ausreichend zivilrechtlich begegnet werden, „wie es in der Praxis auch schon jetzt durch Vertragsstrafen in Form erhöhter Beförderungsentgelte geschieht“. (scr/hau/13.11.2025)