Bundes­wehrbeteiligung an „Eunavfor med Irini“ verlängert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. November 2025, den Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Bundeswehrbeteiligung an der durch die Europäische Union geführte Militäroperation „Eunavfor med Irini“ (21/2068) im Mittelmeer angenommen. In namentlicher Abstimmung votierten 315 Abgeordnete für die Verlängerung, 182 stimmten dagegen, es gab 69 Enthaltungen. Zur Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (21/2648) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/2649) vor. Antrag der Bundesregierung Der Antrag der Regierung zielte darauf ab, die Beteiligung der Bundeswehr an der EU-Mission „Eunavfor med Irini“ im Mittelmeer zu verlängern. Die Operation dient dazu, das Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen Libyen durchzusetzen und zur Unterbindung von Menschenschmuggel und illegalen Öl-Exporten beizutragen. Die Bundeswehr soll Aufgaben wie die Seeraumüberwachung und -aufklärung übernehmen und dafür wie bisher bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten entsenden können. Trotz des internationalen Engagements gebe es fortwährend Verstöße gegen das Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen Libyen durch Zufuhr von Waffen, Material und Kämpfern an die ost- und westlibyschen Akteure, heißt es zur Begründung. Entgegen der 2020 geschlossenen Waffenstillstandsvereinbarung befänden sich weiterhin ausländische Kämpfer, Kräfte und Söldner auf beiden Seiten im Land. Entwaffnung und Demobilisierung der libyschen Milizen Ihr vollständiger Abzug sowie ein geregelter Prozess zur Entwaffnung und Demobilisierung der libyschen Milizen, teilweise auch ihre Überführung in reguläre Sicherheitsstrukturen, stünden noch aus. Um eine langfristige politische Stabilisierung Libyens zu ermöglichen und die Friedensperspektive des Landes zu stärken, gelte es, den von den Vereinten Nationen geführten Friedensprozess weiterhin diplomatisch, militärisch und entwicklungspolitisch zu unterstützen. Das aktuelle Mandat läuft am 30.November dieses Jahres ab. Verlängert wurde es um ein Jahr – bis zum 30. November 2026. (ahe/hau/13.11.2025)