Bezeichnungsverbote für Fleischalternativen erörtert

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt Bezeichnungsverbote für Fleischalternativen ab. Einen entsprechender Antrag der Fraktion mit dem Titel „Frei benennen, klar erkennen – Bezeichnungsverbote für Fleischalternativen verhindern“ (21/2048) hat der Bundestag am Donnerstag, 6. November 2025, erstmals debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Die Grünen hatten sofortige Abstimmung verlangt und wurden darin von der Linken unterstützt. CDU/CSU, AfD und SPD stimmten jedoch für die Ausschussüberweisung. Antrag der Grünen Die Abgeordneten verweisen auf geplante Änderungen der Gemeinsamen Marktordnung der EU, womit „Bezeichnungsverbote für pflanzliche Fleischalternativen und Produkte aus alternativen Proteinquellen europaweit eingeführt werden“. Alltägliche Begriffe wie „Burger“, „Speck“ oder „Filet“ dürften dadurch nicht mehr für pflanzliche Lebensmittelalternativen genutzt werden. Statt Verbraucherschutz zu gewährleisten, würde aus Sicht der Grünen mit den Verboten einer ganzen Wirtschaftsbranche Steine in den Weg gelegt und Innovationen gebremst. Der Markt für pflanzliche Alternativen in Deutschland sei der größte Europas und trotz Inflation und Rezession seit 2020 um 21 Prozent gewachsen. Durch die richtigen politischen Rahmenbedingungen könnten nach Auffassung der Abgeordneten bis 2045 durch pflanzliche Lebensmittelalternativen bis zu 250.000 zukunftsfeste Arbeitsplätze in Deutschland geschaffen und bis zu 65 Milliarden Euro zur deutschen Wirtschaftsleistung beigetragen werden. Daher müsse sich die Bundesregierung auf EU-Ebene im Rat „Landwirtschaft und Fischerei“ und im Rahmen der Trilog-Verhandlungen gegen Bezeichnungsverbote und für pflanzliche Fleischalternativen einsetzen, wird verlangt. (hau/06.11.2025)