Stopp der Aufnahmeprogramme für Afghanen abgelehnt
Die AfD-Fraktion will „sämtliche Aufnahmeprogramme für Afghanen nach Deutschland beenden“. Einen so betitelten Antrag (21/1551) hat der Bundestag am Donnerstag, 6. November 2025, nach halbstündiger Aussprache auf Empfehlung des Innenausschusses (21/2243) abgelehnt. Für den Antrag stimmte nur die AfD, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Zwei weitere von der AfD-Fraktion eingebrachte Anträge wurden erstmals beraten. Die Anträge mit den Titeln „Afghanistan – Für eine neue Realpolitik“ (21/2541) und „für ein sicheres Deutschland – Strafverbüßung in Afghanistan ermöglichen, deutsches Justizsystem entlasten“ (21/2542) überwies der Bundestag anschließend zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss. Abgelehnter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion dringt darauf, „sämtliche Aufnahmeprogramme für Afghanen unverzüglich zu beenden“. In ihrem abgelehnten Antrag (21/1551) schreibt die Fraktion, dass nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im August 2021 die damalige Bundesregierung versprochen habe, in Deutschland Ortskräfte aufzunehmen, die für deutsche Behörden und Organisationen tätig waren. Die „wichtigste Erkenntnis“ des Bundestags-Untersuchungsausschusses, der sich in der zurückliegenden 20. Wahlperiode mit den Geschehnissen im Zusammenhang mit dem Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan und der Evakuierung des deutschen Personals, der Ortskräfte und anderer Personen befasst habe, laute, dass zu keinem Zeitpunkt seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im August 2021 „nach Kenntnis der Bundesregierung Ortskräfte aufgrund ihrer Tätigkeit für Deutschland zu Schaden gekommen“ seien. Eine Gefährdung der Ortskräfte aufgrund ihrer Tätigkeit für Deutschland sei daher nicht nachweisbar. „Überforderung Deutschlands“ Nachdem insbesondere die pakistanische Regierung Ende 2023 angekündigt habe. Flüchtlinge ohne Aufenthaltsstatus abzuschieben, habe die Bundesregierung ihrerseits angekündigt, afghanische Flüchtlinge mit einer Aufnahmezusage für Deutschland vor Massenabschiebungen aus Pakistan schützen zu wollen, führt die Fraktion daneben aus. „Insbesondere auch das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan“ habe „die Überforderung Deutschlands“ zur Folge gehabt. Entsprechend habe der heutige Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vor der letzten Bundestagswahl „einen sofortigen Aufnahmestopp für Menschen gerade auch aus Afghanistan“ gefordert, heißt es in der Vorlage weiter. Nach der Wahl würden jedoch noch immer Afghanen von der Bundesregierung nach Deutschland eingeflogen. Erster eingebrachter Antrag Die AfD-Fraktion dringt auf eine „neue Realpolitik“ gegenüber Afghanistan nach der Machtübernahme der Taliban seit 2021. Eine anhaltende Verweigerung von Kontakten zur afghanischen Regierung in Kabul sei „kurzsichtig, migrations- und wirtschaftspolitisch unvernünftig und überlässt Konkurrenten wie der Türkei, Saudi-Arabien oder China und Russland das Feld“, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (21/2541). Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, „ein Verbindungsbüro in der Liegenschaft der bisherigen deutschen Botschaft in Kabul zu eröffnen und das in Katar befindliche deutsche Büro Kabul zu schließen“. Durch die Einrichtung des Büros solle eine Koordinierung für die Rückkehr afghanischer Staatsbürger aus Deutschland ermöglicht sowie diese Rückkehr, mit Ausnahme von christlichen und schiitischen Afghanen, eingeleitet werden. Außerdem solle die Bundesregierung die Aufnahme aller Ortskräfte und ihrer Familienangehörigen umgehend stoppen, alle Aufnahmezusagen widerrufen und alle bereits in Deutschland befindlichen Ortskräfte einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Zweiter eingebrachter Antrag Die AfD-Fraktion dringt in ihrem zweiten neuen Antrag (21/2542) auf eine Regelung, nach der in Deutschland verurteilte afghanische Straftäter ihre Haft in Afghanistan verbüßen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, „mit der afghanischen Regierung ein völkerrechtliches Abkommen zu schließen, in dem die Rücknahmeverpflichtung afghanische Straftäter mit einer Klausel geregelt ist, die die Strafvollstreckung der in Deutschland verhängten Freiheitsstrafen enthält“. Solange ein solches Abkommen nicht abgeschlossen ist, solle Afghanistan keine weiteren humanitären Mittel gewährt werden. Außerdem solle die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, „wonach ein unbefristetes Einreiseverbot für Nicht-EU-Ausländer aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung erlassen werden kann“. (sto/ahe/hau/06.11.2025)
