Begrenzung der „Zuwanderung in das Gesundheitssystem“ abgelehnt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. November 2025, den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Zuwanderung in das Gesundheitssystem begrenzen – Zurückführung der medizinischen Versorgung von Ausländern auf das verfassungsrechtlich gebotene Minimum – Orientierung am dänischen Modell“ (21/1750) abgelehnt. In namentlicher Abstimmung stimmten 126 Abgeordnete für und 434 Abgeordnete gegen den Antrag. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vor (21/2603). Antrag der AfD-Fraktion Die „Zuwanderung in das Gesundheitssystem“ muss nach Ansicht der AfD-Fraktion begrenzt werden. Nach derzeitiger Rechtslage erhielten Asylbewerber medizinische Leistungen, die über die Sicherung der Gesundheit in akuten Notfällen hinausgingen. Dies umfasse unter anderem die Behandlung chronischer Erkrankungen sowie psychotherapeutische Angebote, heißt es im Antrag der Fraktion. Nach 18 Monaten Aufenthalt in Deutschland (beziehungsweise 36 Monaten ab 2023) erhielten Asylsuchende in vielen Fällen sogar analoge Leistungen wie gesetzlich Krankenversicherte. Diese großzügige Auslegung des staatlichen Fürsorgeauftrags über das verfassungsrechtlich notwendige Maß hinaus erzeuge Fehlanreize und könne zur rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme des Asylsystems führen. Reduktion der Leistungen auf akute Notfallbehandlungen Die Abgeordneten fordern eine Reduktion der Leistungen auf akute Notfallbehandlungen, Schmerztherapie und lebensbedrohliche oder nicht aufschiebbare medizinische Maßnahmen, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts in Deutschland. (pk/hau/06.11.2025)