Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen

Der Bundestag berät am Donnerstag, 6. November 2025, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022 / 2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen“ (21/2510) in erster Lesung. Nach einstündiger Debatte soll der Entwurf dem federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzesvorhaben soll die Richtlinie (EU) 2022 / 2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen, die sogenannte CER-Richtlinie, in nationales Recht umgesetzt werden. Durch bundeseinheitliche Regelungen für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen will die Bundesregierung die Resilienz der Wirtschaft und dadurch auch die Versorgungssicherheit der Bevölkerung stärken. Das KRITIS-Dachgesetz macht Vorgaben zur Identifizierung von Betreibern kritischer Anlagen und kritischen Einrichtungen mit besonderer Bedeutung für Europa sowie Vorgaben zur Registrierung von Betreibern kritischer Anlagen. Es zielt zudem auf die Etablierung von nationalen Risikoanalysen und Risikobewertungen für kritische Dienstleistungen und die gesetzliche Verankerung wesentlicher nationaler Anforderungen für Resilienzmaßnahmen von Betreibern kritischer Anlagen ab. Außerdem ist die Einführung eines Meldewesens für Vorfälle geplant. (hau/03.11.2025)