Abgesetzt: Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten

Von der Tagesordnung am Donnerstag, 16. Oktober 2025, abgesetzt hat der Bundestag die abschließende Beratung des Entwurfs der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (21/1506, 21/2070, 21/2146 Nr. 1.9). Damit sollte die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessert werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Mit der Gesetzesnovelle soll eine Änderung der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom März 2024 umgesetzt werden. Ziel ist, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern. Kommunale Wertstoffhöfe, die laut Angaben der Bundesregierung aktuell rund 80 Prozent der Altgeräte aus privaten Haushalten sammeln, sollen konkretere Vorgaben zur Einsortierung bekommen, damit die in vielen Altgeräten fest verbauten Batterien bei der Entnahme und Erfassung weniger beschädigt werden. Künftig sollen Verbraucher ausgediente Elektrogeräte auch häufiger im Handel zurückgeben können. Der Entwurf der Bundesregierung sieht hierfür vor, dass Sammelstellen in Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden müssen, damit sie leichter zu finden sind. Das Symbol der getrennten Mülltonne am Regal – im Laden angebracht oder beim Bestellen im Internet auf der Seite platziert –, soll Verbraucher direkt beim Kauf eines Elektrogeräts darüber informieren, dass es nach Gebrauch „getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall“ zu entsorgen ist, wie es im Entwurf heißt. Einfachere Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten Damit Einweg-E-Zigaretten künftig weniger im Restmüll oder in der Umwelt landen, ist geplant, ihre Entsorgung zu vereinfachen. Verbraucher sollen sie künftig überall dort unentgeltlich zurückgeben können, wo sie verkauft werden. Die Rücknahme dürfe nicht an den Kauf einer E-Zigarette geknüpft werden, heißt es im Entwurf. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat dringt erneut auf ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten. Sie stellten eine erhebliche Bedrohung für die Umwelt sowie für betroffene Wirtschaftskreise dar, heißt es in einer Stellungnahme der Länderkammer, die als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorliegt (21/2070). Würden sie abfallwidrig über den Hausmüll entsorgt, gingen nicht nur wertvolle Rohstoffe wie Lithium verloren. Auch die dadurch verursachten Brände belasteten die Recycling- und Entsorgungswirtschaft mit Kosten in Milliardenhöhe schwer. Der Bundesrat kritisiert außerdem, dass die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen weder mit Blick auf die angestrebte Erhöhung der Sammelquote noch auf die Verringerung der Brandrisiken durch falsch entsorgte, batteriebetriebene Altgeräte ausreichend seien. Er hält daher ein Verbot des Inverkehrbringens von Einweg-E-Zigaretten für notwendig. EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich und Belgien hätten eine entsprechende Gesetzgebung bereits eingeführt. In ihrer Stellungnahme spricht sich die Länderkammer zudem dafür aus, trotz geteilter Produktverantwortung die Hersteller zukünftig an der Organisation und den Kosten für die Rücknahme, Sammlung und ordnungsgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten auf den Wertstoffhöfen anteilig zu beteiligen. So sollen eine einseitige finanzielle Belastung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und Gebührensteigerungen für die Bürger vermieden werden. Gegenäußerung der Bundesregierung Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung die vorgeschlagenen Änderungen ab. Zwar bewertet sie das Inverkehrbringen von Einweg-E-Zigaretten „auch unter Ressourcenschutz- und Gesundheitsschutzgesichtspunkten kritisch“. Die Implementierung eines solchen Verbots würde jedoch die „Pflicht zur technischen Notifizierung“ auslösen, wodurch sich der Gesetzgebungsprozess „erheblich verzögern“ würde. Aufgrund der Zunahme von Bränden sei das Änderungsgesetz jedoch besonders eilbedürftig, so die Bundesregierung. Darüber hinaus halte sie das Elektro- und Elektronikgerätegesetz nicht für den richtigen Anknüpfungspunkt für ein Verbot. Zielführender sei stattdessen, produktbezogene Neuregelungen auf Ebene des EU-Binnenmarktes vorzunehmen. Allerdings kündigt die Bundesregierung an, „im Rahmen der perspektivischen Weiterentwicklung“ des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes prüfen zu wollen, inwieweit die Produktverantwortung für Elektrogeräte in finanzieller und organisatorischer Hinsicht stärker auf die Hersteller übertragen werden soll, um die Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten insgesamt weiter zu verbessern.(sas/hau/16.10.2025)