Anhörung zu Meldepflichten bei Kryptowerte-Transaktionen

Der Finanzausschuss hat sich am Montag, 13. Oktober 2025, in einer eineinhalbstündigen öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023 / 2226 (21/1937, sogenannte DAC-8-Richtlinie) befasst. Damit soll eine Pflicht für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen eingeführt werden, den Finanzbehörden Informationen über bestimmte Transaktionen von Kryptowerte-Nutzern zu melden. Gleichzeitig werden die in Bezug auf Finanzkonten bereits bestehenden Meldepflichten auf bestimmte digitale Zahlungsinstrumente, namentlich elektronisches Geld (E-Geld) und digitales Zentralbankgeld, ausgeweitet. Aufgabe des 42 Mitglieder zählenden Finanzausschusses ist es, die ihm vom Plenum des Deutschen Bundestages überwiesenen Vorlagen zu beraten: vor allem Gesetzentwürfe der Bundesregierung, der Fraktionen und des Bundesrats, aber auch Anträge der Fraktionen, Berichte der Bundesregierung sowie Vorlagen der Europäischen Union. In den Bereichen der Finanzmarktregulierung (Banken, Wertpapier- und Versicherungsgeschäft), des Zollwesens und der Steuerpolitik hat der Finanzausschuss in der Regel die federführende Beratung inne. (13.10.2025)