Hausdurchsuchung bei Ehrverletzungsdelikten

Der Bundestag befasst sich am Freitag, 10. Oktober 2025, mit dem Thema Hausdurchsuchung bei Ehrverletzungsdelikten. Dazu hat die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Meinungsfreiheit und zur Änderung der Strafprozessordnung – Einschränkung der Zulässigkeit der Hausdurchsuchung bei Ehrverletzungsdelikten (21/2085) vorgelegt, der in erster Lesung beraten werden soll. Für die Aussprache ist rund eine Stunde eingeplant. Gesetzentwurf der AfD Bei sogenannten Ehrverletzungsdelikten sollen künftig keine Hausdurchsuchungen mehr erlaubt sein, schreibt die AfD in ihrem Gesetzentwurf. Nach Ansicht der Abgeordneten sind die vorgeschlagenen Änderungen erforderlich, weil die bisherige Regelung massenhafte Durchsuchungen wegen behaupteter Ehrverletzungsdelikte ermögliche. Die Fraktion nimmt unter anderem Bezug auf am 12. Dezember 2024 erfolgte Durchsuchungen von bundesweit rund 50 Wohnungen wegen mutmaßlicher „Hass-Kriminalität“. Nach der derzeitigen Rechtslage sei eine Hausdurchsuchung grundsätzlich auch bei geringfügigen Straftaten möglich. Diese Rechtslage führe jedoch dazu, dass massenweise Hausdurchsuchungen bei Ehrverletzungsdelikten angeordnet und durchgeführt würden. „Mit Blick auf die Grundrechte der Unverletzlichkeit der Wohnung und der Meinungsfreiheit ist das ein unhaltbarer Zustand und es besteht Handlungsbedarf“, erklärt die AfD-Fraktion. (hle/eis/09.10.2025)